Frankfurt (Reuters) - Opel (NYSE:GM) ist mit seinem Eilantrag gegen den behördlich angeordneten Rückruf von knapp 100.000 Dieselautos vor Gericht gescheitert.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht habe am 9. November den Eilantrag gegen den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Zwangsrückruf abgelehnt, teilte das Gericht am Montag mit. Der Autobauer könne binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Ein Opel-Sprecher sagte, das Unternehmen wolle die Entscheidung nicht kommentieren. Es ist demnach noch offen, ob der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht.
Opel hatte für Dieselvarianten der Modelle Zafira, Cascada und Insignia im Herbst 2017 wegen des überhöhten Stickoxid-Ausstoßes eine freiwillige Serviceaktion gestartet. Seither sei rund die Hälfte von rund 96.000 betroffenen Fahrzeugen in Europa umgerüstet, erklärte das Unternehmen. Erst gut ein Jahr später, Mitte Oktober, ordnete das KBA den Rückruf an, mit dem die Reparatur für die Halter verpflichtend wird. Der Autobauer wehrt sich nicht gegen den Rückruf an sich, sondern gegen die Begründung des KBA, wonach in den beanstandeten Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. "Opel-Fahrzeuge entsprechen den geltenden Vorschriften", hieß es wiederholt.
Hintergrund ist eine EU-Regelung, wonach die Abgasreinigung vorübergehend abgeschaltet werden kann, wenn das zum Schutz des Motors notwendig ist. Viele Autobauer nutzten den Gummiparagrafen reichlich aus, wie sich durch den vor drei Jahren bei Volkswagen (DE:VOWG) ausgebrochenen Abgasskandal herausstellte. Das Verwaltungsgericht erklärte, die Rechtmäßigkeit des Rückrufbescheides könne erst im Hauptsacheverfahren beurteilt werden. Es gebe jedoch schwerwiegende Anhaltspunkte, dass das KBA Recht habe. Außerdem müsse Opel schnell handeln, um die Luftqualität zu verbessern.