Die Worte Wirecard (DE:WDIG) (WKN: 747206) und Singapur haben zum Anfang dieser Woche erneut für einen leichten Schock gesorgt. Zwar waren es keine neuen vermeintlichen Unregelmäßigkeiten im Zahlenwerk des Zahlungsdienstleisters, sondern eine fehlende Lizenz, die Investoren und Analysten vor einige Rätsel gestellt hat. Allerdings waren das erneut Schlagzeilen, die man sich aus Sicht eines Investors lieber erspart hätte.
Nun hat sich jedenfalls das Management zur neuen Causa Singapur geäußert und Entwarnung gegeben. Schauen wir im Folgenden daher einmal, was Investoren zur fehlenden Lizenz wissen müssen. Und warum dieser Meldung unterm Strich einen bitteren Beigeschmack haben könnte.
Keine operativen Auswirkungen, da Übergangsfrist Wie die Verantwortlichen in einer relativ zeitnahen Stellungnahme bekannt gaben, sehe man keinerlei Probleme in Singapur aufgrund der fehlenden Lizenz. Man übe das örtliche Geschäft weiterhin ohne Einschränkungen aus, so das Unternehmen in einer Stellungnahme vom Montag, womit womöglich bereits das Wichtigste gesagt ist.
Man habe außerdem keinen Zweifel daran, die notwendige Lizenz noch zu bekommen, so der Zahlungsdienstleister weiter. Das Vorhandensein einer solchen sei außerdem gemäß einer Übergangsfrist zunächst bis Mitte des Jahres notwendig, womit auch sämtliche operativen Einschränkungen aus dem Weg geräumt sein dürften. Zudem erfülle der DAX-Zahlungsdienstleister sämtliche Qualifikationskriterien, um die Lizenz der sogenannten Monetary Authority Singapore zu erhalten, so der innovative Zahlungsdienstleister weiter. Ende gut, alles gut?
Weshalb ein etwas bitterer Beigeschmack dennoch bleibt Vermeintlich ja, denn im eigentlichen Sinne liegt hier ja noch kein Versäumnis vor. Sofern diese Einschätzung von Wirecard stimmt und es die besagte Übergangsfrist gibt, trotz der gesetzlichen Vorgabe zum 29. Januar dieses Jahres, so ist zumindest das operative Geschäft weiterhin am Laufen und eine Frist bis Mitte des Jahres sollte wohl ausreichend sein, um hier nachlegen zu können. Da gibt es wohl wenig dran zu rütteln.
Nichtsdestoweniger ist es schon bemerkenswert, dass Wirecard an dieser Stelle scheinbar der Letzte der größeren Anbieter ist, der zum eigentlichen Stichtag der Einführung die Lizenz noch nicht besitzt, während andere bekannte Namen, allen voran natürlich die Niederländer aus dem Hause Adyen, diese bereits vorweisen können. An dieser Stelle ist eigentlich bereits im Vorfeld abzusehen, dass ein solcher Fall keine gute Presse nach sich zieht, sondern allenfalls negative.
Immerhin, die Kommunikation des DAX-Zahlungsdienstleisters war an dieser Stelle schnell und zügig und hat viele Fragen direkt noch am Montag beantwortet. Allerdings gilt es eigentlich, solche Nachrichten in der aktuellen, hm, nennen wir es einfach mal Bewährungsphase zu vermeiden, anstatt sein Krisenmanagement weiterhin auszutesten. Vertrauen der Anleger fördern weitere Fälle, die eine Rechtfertigung erfordern, jedenfalls nicht.
Es gibt Wichtigeres, aber … Nun mag der eine oder andere natürlich anführen, dass es Wichtigeres gibt als die fehlende Lizenz, die keinerlei Auswirkungen hat, und ich bin der Letzte, der das in Anbetracht der nahenden Quartalszahlen oder auch der Prüfergebnisse der Wirtschaftsprüfer der KPMG nicht zugibt. Allerdings sind es auch die kleinen Dinge, die ein Gesamtkonzept fördern.
Wirecard jedenfalls sollte wohl besser versuchen, zumindest im Rahmen der eigenen Möglichkeiten den negativen Schlagzeilen fernzubleiben. In diesem Fall ist das dem innovativen Zahlungsdienstleister aus der ersten deutschen Börsenliga jedenfalls nicht gelungen.
Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.
Motley Fool Deutschland 2020