MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Der Smartphone-Hersteller HTC sieht keine Grundlage für ein Verkaufsverbot gegen seine Geräte, das der deutsche Patentverwerter IPCom durchsetzen will. HTC habe nach einem Urteil zur Verletzung eines IPCom-Patents inzwischen die 'Integration der UMTS-Standards modifiziert', betonte das Unternehmen aus Taiwan am Montag. 'Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben', erklärte HTC.
IPCom hatte am Freitag gedroht, aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2009 binnen Wochen ein Verkaufsverbot für HTC-Smartphones umzusetzen. HTC hatte die Berufung gegen das Urteil, das eigentlich am heutigen Montag verhandelt werden sollte, kurzfristig zurüchkgezogen.
IPCom wirft HTC die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann. Das Patent (Europäische Patentnummer EP 1186189) gehört fest zum Grundstock des UMTS-Standards. Laut IPCom kann es als sogenanntes 'standard-essenzielles' Patent nicht einfach so umgangen werden. IPCom wirft die Verletzung dieses Patents auch dem finnischen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Dieser Streit dauert in mehreren Ländern noch an.
HTC erklärte, man habe die Berufung auch zurückgezogen, weil das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt habe. IPCom betrachtet sie hingegen als weiterhin gültig, unter anderem weil gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. 'IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird', hieß es außerdem. Vom Mannheimer Urteil von 2009 sind nach Einschätzung von IPCom dagegen alle HTC-Geräte betroffen, die die Technik nutzen - mit sofortiger Wirkung.
IPCom übernahm 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war. HTC habe in Verhandlungen nie ein angemessenes Angebot für die Lizenzierung des Patents gemacht, erklärte am Freitag IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter./so/DP/tw
IPCom hatte am Freitag gedroht, aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2009 binnen Wochen ein Verkaufsverbot für HTC-Smartphones umzusetzen. HTC hatte die Berufung gegen das Urteil, das eigentlich am heutigen Montag verhandelt werden sollte, kurzfristig zurüchkgezogen.
IPCom wirft HTC die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann. Das Patent (Europäische Patentnummer EP 1186189) gehört fest zum Grundstock des UMTS-Standards. Laut IPCom kann es als sogenanntes 'standard-essenzielles' Patent nicht einfach so umgangen werden. IPCom wirft die Verletzung dieses Patents auch dem finnischen Handy-Weltmarktführer Nokia
HTC erklärte, man habe die Berufung auch zurückgezogen, weil das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt habe. IPCom betrachtet sie hingegen als weiterhin gültig, unter anderem weil gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. 'IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird', hieß es außerdem. Vom Mannheimer Urteil von 2009 sind nach Einschätzung von IPCom dagegen alle HTC-Geräte betroffen, die die Technik nutzen - mit sofortiger Wirkung.
IPCom übernahm 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war. HTC habe in Verhandlungen nie ein angemessenes Angebot für die Lizenzierung des Patents gemacht, erklärte am Freitag IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter./so/DP/tw