Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

INDEX-MONITOR 2: United Internet im MDax - Krones wohl im Dezember zurück

Veröffentlicht am 18.09.2023, 11:35
© Reuters.

(neu: Details zu Krones (ETR:KRNG))

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Internetdienstanbieter United Internet (ETR:UTDI) ist von diesem Montag an im Index der mittelgroßen Werte MDax zu finden. Dafür schied die Aktie des Maschinenbauers Krones aus, denn der Abfüllanlagenhersteller hatte gegen eine Vorschrift zur Qualitätssicherung im Index-Regelwerk der Deutschen Börse (ETR:DB1Gn) verstoßen.

So heißt es unter anderem im Deutschen Corporate Governance Kodex, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein muss. Dagegen hatte Krones im Mai offensichtlich verstoßen. Denn auf der Hauptversammlung (HV) wurde der ehemalige Finanzchef Norbert Broger zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt.

Nachdem die Deutsche Börse davon erfahren hatte, wurde Krones mit der Index-Überprüfung für September aus der Dax-Familie entfernt. Nun will das Unternehmen so rasch wie möglich in den MDax zurück und avisierte "umgehend Maßnahmen" an, "um damit sehr zeitnah wieder sämtliche Basiskriterien der Deutschen Börse für die Indexzugehörigkeit zu erfüllen".

Frühester Zeitpunkt für eine Wiederaufnahme in den Index der mittelgroßen Werte wäre Mitte Dezember. Angesichts eines am Streubesitz gemessenen Börsenwertes von Krones von aktuell gut 1,5 Milliarden Euro sollte eine Rückkehr auch kein Problem sein.

Den ehemaligen Platz von United Internet im SDax erhielt an diesem Montag der Börsenneuling und Wasserstoff-Spezialist Thyssenkrupp (ETR:TKAG) Nucera (ETR:NCH2) . Außerdem wurde der Internet-Provider Ionos (ETR:IOSn) , eine Tochter von United Internet, in den Index für kleinere Werte aufgenommen. Seinen Platz räumen müsste dafür der Anbieter von Bildverarbeitungskomponenten Basler (ETR:BSLG) .

Im deutschen Leitindex Dax blieb zugleich alles beim Alten.

Wichtig sind Änderungen in den Indizes vor allem für Fonds, die Indizes real nachbilden (physisch replizierende ETF). Dort muss dann entsprechend umgeschichtet werden, was Einfluss auf die Aktienkurse haben kann.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.