ProSiebenSat.1 Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ProSiebenSat.1 Media AG
30.11.2012 16:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ProSiebenSat.1 Media AG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Die Telegraaf Media Groep N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der
ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012
mit Mitteilung gemäß § 25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Am 27. November 2012 hält die Telegraaf Media Groep N.V. unmittelbar
Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits
ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren
Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der
mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Telegraaf Media Groep
N.V. überschreitet die Schwellen von 5 % und 10 %.
Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung
des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit
aufgrund von unmittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen
Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG
gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG
beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hält dabei unmittelbar Finanzinstrumente
oder sonstige Instrumente gemäß § 25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies
entspricht 13.127.832 Stimmrechten).
Die Telegraaf Media Groep N.V. hält weder mittelbar noch unmittelbar
Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.
Der Telegraaf Media Groep N.V. ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
Satz 3 WpHG ein Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe
von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hat mit Datum vom 27. November 2012 mit der
Telegraaf Media Deutschland GmbH, Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf-
und Abtretungsvertrag abgeschlossen, der den Verkauf und die Übertragung
der vorstehend genannten Aktien an die Telegraaf Media Groep N.V. bei
Eintreten darin näher genannter aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf-
und Abtretungsvertrag) bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen
gemäß dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die
genannten Aktien nicht verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der
Anteilskauf- und Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit
oder einen Verfall.
2. Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep
N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der ProSiebenSat.1 Media AG,
Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012 mit Mitteilung gemäß §
25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Am 27. November 2012 hält die Stichting Administratiekantoor van Aandelen
Telegraaf Media Groep N.V. mittelbar über die Telegraaf Media Groep N.V.
Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits
ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren
Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der
mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Stichting
Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. überschreitet
die Schwellen von 5 % und 10 %.
Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung
des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit
aufgrund von mittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen
Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG
gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG
beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
hält hierbei mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß §
25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten). Die
vorgenannten Instrumente werden dabei unmittelbar von ihrer
Tochtergesellschaft Telegraaf Media Groep N.V. gehalten.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
hält weder mittelbar noch unmittelbar Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.
Der Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpHG ein
Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von 12,00 % (dies
entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.
Die Telegraaf Media Groep N.V. - als Tochtergesellschaft der Stichting
Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. - hat mit
Datum vom 27. November 2012 mit der Telegraaf Media Deutschland GmbH,
Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen,
der den Verkauf und die Übertragung der vorstehend genannten Aktien an die
Telegraaf Media Groep N.V. bei Eintreten darin näher genannter
aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf- und Abtretungsvertrag)
bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen gemäß dem Anteilskauf-
und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die genannten Aktien nicht
verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der Anteilskauf- und
Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit oder einen Verfall.
ProSiebenSat.1 Media AG
Der Vorstand
30.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
85774 Unterföhring
Deutschland
Internet: www.prosiebensat1.com
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Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG
1. Die Telegraaf Media Groep N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der
ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012
mit Mitteilung gemäß § 25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Am 27. November 2012 hält die Telegraaf Media Groep N.V. unmittelbar
Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits
ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren
Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der
mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Telegraaf Media Groep
N.V. überschreitet die Schwellen von 5 % und 10 %.
Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung
des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit
aufgrund von unmittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen
Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG
gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG
beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hält dabei unmittelbar Finanzinstrumente
oder sonstige Instrumente gemäß § 25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies
entspricht 13.127.832 Stimmrechten).
Die Telegraaf Media Groep N.V. hält weder mittelbar noch unmittelbar
Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.
Der Telegraaf Media Groep N.V. ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
Satz 3 WpHG ein Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe
von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.
Die Telegraaf Media Groep N.V. hat mit Datum vom 27. November 2012 mit der
Telegraaf Media Deutschland GmbH, Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf-
und Abtretungsvertrag abgeschlossen, der den Verkauf und die Übertragung
der vorstehend genannten Aktien an die Telegraaf Media Groep N.V. bei
Eintreten darin näher genannter aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf-
und Abtretungsvertrag) bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen
gemäß dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die
genannten Aktien nicht verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der
Anteilskauf- und Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit
oder einen Verfall.
2. Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep
N.V., Amsterdam/Niederlande, hat der ProSiebenSat.1 Media AG,
Unterföhring/Deutschland, am 28. November 2012 mit Mitteilung gemäß §
25a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Am 27. November 2012 hält die Stichting Administratiekantoor van Aandelen
Telegraaf Media Groep N.V. mittelbar über die Telegraaf Media Groep N.V.
Instrumente, die ihr ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene und bereits
ausgegebene Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben, deren
Stimmrechtsanteil die Schwellen von 5 % und 10 % überschreitet, und der
mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil der Stichting
Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. überschreitet
die Schwellen von 5 % und 10 %.
Der mitteilungspflichtige (Gesamt-)Stimmrechtsanteil unter Zusammenrechnung
des Stimmrechtsanteils, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit
aufgrund von mittelbar gehaltenen Finanzinstrumenten oder sonstigen
Instrumenten im Sinne von § 25a WpHG besteht, mit nach §§ 21, 22 WpHG
gehaltenen Stimmrechtsanteilen und Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG
beträgt 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten) bezogen auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von 109.398.600.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
hält hierbei mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente gemäß §
25a WpHG in Höhe von 12,00 % (dies entspricht 13.127.832 Stimmrechten). Die
vorgenannten Instrumente werden dabei unmittelbar von ihrer
Tochtergesellschaft Telegraaf Media Groep N.V. gehalten.
Die Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
hält weder mittelbar noch unmittelbar Finanzinstrumente gemäß § 25 WpHG.
Der Stichting Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V.
ist gemäß § 21, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpHG ein
Stimmrechtsanteil an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von 12,00 % (dies
entspricht 13.127.832 Stimmrechten) zuzurechnen.
Die Telegraaf Media Groep N.V. - als Tochtergesellschaft der Stichting
Administratiekantoor van Aandelen Telegraaf Media Groep N.V. - hat mit
Datum vom 27. November 2012 mit der Telegraaf Media Deutschland GmbH,
Berlin/Deutschland, einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag abgeschlossen,
der den Verkauf und die Übertragung der vorstehend genannten Aktien an die
Telegraaf Media Groep N.V. bei Eintreten darin näher genannter
aufschiebender Bedingungen (bedingter Kauf- und Abtretungsvertrag)
bestimmt. Für den Fall, dass bestimmte Bedingungen gemäß dem Anteilskauf-
und Abtretungsvertrag nicht eintreten, werden die genannten Aktien nicht
verkauft und übertragen; im Übrigen enthält der Anteilskauf- und
Abtretungsvertrag keine Regelungen über eine Fälligkeit oder einen Verfall.
ProSiebenSat.1 Media AG
Der Vorstand
30.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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