Berlin, 20. Mai (Reuters) - Der Staat soll im Gesundheitsbereich bei Beteiligungen von Investoren außerhalb der EU mehr Veto-Möglichkeiten bekommen. Eine entsprechende Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde Regierungskreisen zufolge am Mittwoch im Kabinett angenommen. Das ist eine Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie. Sollten etwa Chinesen oder Amerikaner bei einem Hersteller von Beatmungsgeräten in größerem Stil einsteigen wollen, könnte der Staat leichter ein Veto einlegen, wenn das Engagement gegen deutsche Sicherheitsinteressen verstößt.
Konkret geht es um Unternehmen, die etwa Impfstoffe, Medikamente, Schutzausrüstung oder ähnliches entwickeln beziehungsweise produzieren. Auch Rohstoffe von zentraler Bedeutung und wichtige Dienstleister sollen berücksichtigt werden. Künftig soll es ab Beteiligungen von zehn Prozent Prüfmöglichkeiten der Regierung geben - statt bisher ab 25 Prozent.
Viele Wirtschaftsverbände sehen die Maßnahmen kritisch, weil sie aus ihrer Sicht auf Abschottung angelegt sind und ausländische Investitionen unattraktiver machen. "Die Liste der meldepflichtigen Sektoren muss nicht auf die Gesundheitswirtschaft erweitert werden, schon heute können Übernahmen in diesem Sektor verboten werden", sagte Stefan Mair vom Industrieverband BDI.