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Kartellamt legt VDA bei Restrukturierungsplänen keine Steine in den Weg

Veröffentlicht am 09.06.2020, 16:04
Aktualisiert 09.06.2020, 16:06
© Reuters.

Düsseldorf, 09. Jun (Reuters) - Das Bundeskartellamt will Pläne des Autoindustrieverbands VDA zur Bewältigung der Branchenprobleme in der Corona-Krise derzeit nicht genau unter die Lupe nehmen. In dieser Situation könne ein koordiniertes Vorgehen in einer Branche gerechtfertigt sein, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag nach Gesprächen der Wettbewerbshüter mit dem Verband. "Solche Maßnahmen müssen sich aber an kartellrechtliche Vorgaben halten und zeitlich klar begrenzt sein", betonte er. Das Kartellamt wolle von einer eingehenden Prüfung der Pläne absehen. Die vom VDA vorgestellten Maßnahmen enthielten Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme der Autoproduktion sowie ein Modell für die Restrukturierung von Zuliefer-Unternehmen. Der VDA erklärte, das Bonner Amt schaffe Rechtssicherheit für die Unternehmen.

Das vorgestellte "Corona-Restrukturierungsverfahren" solle Unternehmen, die während der Pandemie in die Krise gerutscht sind, eine zügige Restrukturierung ermöglichen, teilte das Amt weiter mit. Im Zentrum stehe dabei eine von den Unternehmen eingeleitete Bildung von Gruppen von Betroffenen und der zeitlich begrenzte Informationsaustausch zwischen ihnen. Eigentümer, Mitarbeiter, Kunden, Kreditgeber und staatliche Organe könnten sich unter anderem über die Liquidität, Kredite, Hilfsmaßnahmen oder auch operative Probleme eines Unternehmens austauschen und gemeinsam Maßnahmen zur Restrukturierung erarbeiten. Der Austausch von Daten müsse aber etwa auf solche Informationen beschränkt bleiben, die für die Restrukturierung unerlässlich sind. In der besonderen Situation der Corona–Krise setze die Unterstützung einzelner Zulieferer schnelles und koordiniertes Handeln ihrer Kunden voraus, erklärte der VDA.

Das Kartellamt schaut beim Austausch von Informationen in Branchen in der Regel genau hin, um wettbewerbsverzerrende Praktiken zu unterbinden.

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