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Keine "wesentlichen" Verstöße gegen Mindestlohngesetz im Einzelhandel

Veröffentlicht am 27.09.2016, 11:18
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat zehntausende Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel auf Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Die rund 2800 Kontrolleure hätten dabei 'keine wesentlichen Verstöße' festgestellt. (Photo Federico Gambarini. dpa)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat zehntausende Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel auf Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Die rund 2800 Kontrolleure hätten dabei 'keine wesentlichen Verstöße' festgestellt. (Photo Federico Gambarini. dpa)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat zehntausende Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel auf Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Es seien rund 33.000 Menschen in knapp 5300 Geschäften und Filialen befragt worden, teilte die Generalzolldirektion in Bonn am Dienstag mit. Die rund 2800 Kontrolleure hätten dabei "keine wesentlichen Verstöße gegen die Pflicht zu Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt."

Die Kontrollen wurden laut Zoll bereits am Montag und Dienstag vergangener Woche vorgenommen. Aufgedeckt wurden den Angaben zufolge ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. Insgesamt seien 83 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Außerdem seien in rund 1350 Fällen "weitere Sachaufklärungen" notwendig.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit Anfang 2015. Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn erstmals angepasst; er soll auf 8,84 Euro steigen.

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