STUTTGART (dpa-AFX) - Die Grünen sehen ein Jahr nach dem Start des EnBW -Untersuchungsausschusses noch weiteren Aufklärungsbedarf. Es bestehe nach wie vor die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee gekommen sei, die Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW zurückzukaufen, sagte der Grünen-Obmann im Ausschuss, Uli Sckerl, in Stuttgart der Nachrichtenagentur dpa. Die Grünen hätten den Eindruck, dass das Geschäft von dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) und seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, und nicht von dem Verkäufer, der französischen EdF , ausgegangen sei.
Sckerl erinnerte daran, dass Mappus immer behauptet habe, die EnBW-Anteile vor dem Zugriff ausländischer Investoren sichern zu wollen. 'Das konnte niemals belegt werden. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein', sagte der Grünen-Obmann. Offenbar sei das Geschäft einseitig vom Land Baden-Württemberg aus betrieben worden, um Mappus wenige Monate vor der Landtagswahl in Szene zu setzen. Sckerl hofft nun, dass sich das mit neuen Unterlagen weiter untermauern lässt.
Das Verfassungsgericht von Baden-Württemberg stufte den EnBW-Deal später als verfassungswidrig ein, da er am Landtag vorbei abgeschlossen wurde. Auch der Landesrechnungshof kritisierte die Vorgänge scharf und warf Mappus und Notheis vor, sie hätten die Regeln der Landeshaushaltsordnung verletzt.
Die heutige grün-rote Landesregierung wirft Mappus vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Zudem habe er sich - so der Vorwurf - von Notheis die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen. Der Untersuchungsausschuss des Landtags sollte seine Arbeit eigentlich zum Jahresende abschließen. Weil das Gremium aber noch auf Unterlagen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wartet, wird der Ausschuss seine Arbeit bis in das kommende Jahr hinein fortsetzen.
Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) sagte, die Schlüsselfrage sei nach wie vor, ob der Preis für den Rückkauf der Anteile angemessen gewesen sei. Er hoffe, dass der Ausschuss da noch etwas weiter komme. Denn davon hänge die politische, aber auch die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge ab sowie auch die Frage, ob von Mappus und Notheis Schadenersatz eingeklagt werden könne.
Der SPD-Obmann, Andreas Stoch, erklärte, im Ausschuss hätten sich die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Mappus erscheine im Stil eines 'absoluten Herrschers, der keinerlei Rücksicht auf Parlament, Recht und Verfassung' genommen habe. Stoch äußerte die Hoffnung, dass das Land bei Mappus und Notheis doch noch Schadenersatz geltend machen kann, wenn die beiden verurteilt werden sollten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus und Notheis wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu.
Stoch warf Mappus vor, die Aufklärungsarbeit zu behindern. Das Amtsgericht Stuttgart hatte der Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Verwertung von Akten gegeben, die im Haus des Pforzheimers beschlagnahmt wurden. Damit war auch der Weg eigentlich frei für die Weitergabe der Unterlagen und Dateien an den Ausschuss. Doch Mappus legte Beschwerde ein, die noch beim Landgericht Stuttgart zur Entscheidung liegt. 'Wir rechnen fest damit, dass das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt', sagte Sckerl, der hofft, dass dem Ausschuss die Unterlagen spätestens im Februar vorliegen.
Ein weiterer Rechtsstreit ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Dabei will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien gelöscht werden, die im Herbst 2010 im Staatsministerium zur Fehlerbehebung an seinem Computer gezogen worden waren./bg/DP/zb
Sckerl erinnerte daran, dass Mappus immer behauptet habe, die EnBW-Anteile vor dem Zugriff ausländischer Investoren sichern zu wollen. 'Das konnte niemals belegt werden. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein', sagte der Grünen-Obmann. Offenbar sei das Geschäft einseitig vom Land Baden-Württemberg aus betrieben worden, um Mappus wenige Monate vor der Landtagswahl in Szene zu setzen. Sckerl hofft nun, dass sich das mit neuen Unterlagen weiter untermauern lässt.
Das Verfassungsgericht von Baden-Württemberg stufte den EnBW-Deal später als verfassungswidrig ein, da er am Landtag vorbei abgeschlossen wurde. Auch der Landesrechnungshof kritisierte die Vorgänge scharf und warf Mappus und Notheis vor, sie hätten die Regeln der Landeshaushaltsordnung verletzt.
Die heutige grün-rote Landesregierung wirft Mappus vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Zudem habe er sich - so der Vorwurf - von Notheis die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen. Der Untersuchungsausschuss des Landtags sollte seine Arbeit eigentlich zum Jahresende abschließen. Weil das Gremium aber noch auf Unterlagen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wartet, wird der Ausschuss seine Arbeit bis in das kommende Jahr hinein fortsetzen.
Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) sagte, die Schlüsselfrage sei nach wie vor, ob der Preis für den Rückkauf der Anteile angemessen gewesen sei. Er hoffe, dass der Ausschuss da noch etwas weiter komme. Denn davon hänge die politische, aber auch die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge ab sowie auch die Frage, ob von Mappus und Notheis Schadenersatz eingeklagt werden könne.
Der SPD-Obmann, Andreas Stoch, erklärte, im Ausschuss hätten sich die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Mappus erscheine im Stil eines 'absoluten Herrschers, der keinerlei Rücksicht auf Parlament, Recht und Verfassung' genommen habe. Stoch äußerte die Hoffnung, dass das Land bei Mappus und Notheis doch noch Schadenersatz geltend machen kann, wenn die beiden verurteilt werden sollten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus und Notheis wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu.
Stoch warf Mappus vor, die Aufklärungsarbeit zu behindern. Das Amtsgericht Stuttgart hatte der Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Verwertung von Akten gegeben, die im Haus des Pforzheimers beschlagnahmt wurden. Damit war auch der Weg eigentlich frei für die Weitergabe der Unterlagen und Dateien an den Ausschuss. Doch Mappus legte Beschwerde ein, die noch beim Landgericht Stuttgart zur Entscheidung liegt. 'Wir rechnen fest damit, dass das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt', sagte Sckerl, der hofft, dass dem Ausschuss die Unterlagen spätestens im Februar vorliegen.
Ein weiterer Rechtsstreit ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Dabei will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien gelöscht werden, die im Herbst 2010 im Staatsministerium zur Fehlerbehebung an seinem Computer gezogen worden waren./bg/DP/zb