Volkswagen (DE:VOWG) sieht Medienberichten zufolge in der Abgas-Affäre keinen Verstoß gegen EU-Gesetze und will so offenbar Schadenersatzzahlungen in Deutschland und Europa entgehen. Die eingebaute Software stelle nach Ansicht des Konzerns "keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar", teilte VW auf Anfrage von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR mit. Bei der Bewältigung des Abgasskandals kam der Autobauer derweil am Donnerstag in den USA voran.
VW sehe zwar keinen Verstoß gegen EU-Gesetze, wolle aber im "besonderen Interesse der Kunden" mit den Behörden zusammenarbeiten und rüste deshalb die betroffenen Fahrzeuge um, berichteten "SZ", NDR und WDR weiter. Schadenersatzklagen von Kunden widerspricht der Konzern demnach aber energisch.
Das Unternehmen habe die Vorhaben für die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Messungen auf dem Prüfstand erfüllt, zitierten "SZ", NDR und WDR aus Schriftsätzen des Unternehmens bei Gericht. "Von einer Manipulation lässt sich deshalb nicht sprechen."
Volkswagen bestreitet demnach sogar, dass die Stickoxid-Emissionen von Diesel-Pkw gesundheitsschädlich seien. "Eine seriöse Ermittlung von Krankheitszahlen oder sogar Todesfällen für bestimmte Bevölkerungsgruppen ist nach unserem Kenntnisstand aus wissenschaftlicher Sicht nicht möglich."
Vor gut einem Jahr hatte Volkswagen zugeben müssen, bei insgesamt elf Millionen Dieselfahrzeugen weltweit die Abgaswerte manipuliert zu haben. Hierzulande muss der Autobauer 2,4 Millionen Fahrzeuge umrüsten. Das Unternehmen hat damit begonnen, hält den Berichten zufolge aber den entsprechenden Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für juristisch falsch. Dies habe das Unternehmen nach Angaben aus Konzernkreisen auch zu Protokoll gegeben.
In den USA lobte der zuständige Bundesrichter Charles Breyer den Konzern und die Zivilkläger bei einer Anhörung in San Francisco für die "substanziellen Fortschritte", die sie bei der Suche nach einer Vereinbarung über die rund 80.000 Drei-Liter-Fahrzeuge erzielt hätten. Er zeigte sich "sehr optimistisch", dass auch für diese ein Vergleich erzielt werden könne. Breyer setzte eine weitere Anhörung zu diesem Thema für den 1. Dezember an.
Worin die erzielten Fortschritte bestehen, führte der Richter nicht aus. Die Volkswagen-Vertreter hatten jedoch bei früheren Gerichtsterminen in Aussicht gestellt, die Manipulation der Abgaswerte bei den Drei-Liter-Wagen mit relativ schnellen, einfachen und kostengünstigen technischen Überholungen abstellen zu können. Bei den Zwei-Liter-Fahrzeugen ist hingegen eine aufwändige Umrüstung erforderlich.
Für diese knapp 500.000 Autos hatte Breyer in der vergangenen Woche einen Vergleich über die Rekordsumme von 14,7 Milliarden Dollar (13,4 Milliarden Euro) gutgeheißen. Rund zehn Milliarden Dollar aus dieser Summe sind als Entschädigungen für die Besitzer oder Halter der Wagen bestimmt, die restlichen Milliarden fließen in den Kampf gegen die Luftverschmutzung sowie in die Förderung emissionsfreier Fahrzeuge.