Sanochemia Pharmazeutika AG: HV 2012 - Aktienrückkaufsermächtigung
DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Sanochemia Pharmazeutika AG: HV 2012 - Aktienrückkaufsermächtigung
30.03.2012 / 12:48
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Corporate News
Information für unsere Kapitalanleger und institutionelle Investoren
SANOCHEMIA HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Veröffentlichung der eingeräumten Aktienrückkaufsermächtigung
(§§ 2 und 3 Veröffentl.V)
Wien, 30. 3. 2012 - Die ordentliche Hauptversammlung der börsennotierten
Sanochemia Pharmazeutika AG vom 29. März 2012 hat zum 9. Punkt der
Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
'Die dem Vorstand mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom
25.03.2010 erteilte Ermächtigung zum Aktienrückerwerb wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum
Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden
muss, gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. Der Anteil der zu
erwerbenden und bereits erworbenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer dieser Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab der Beschlussfassung in der
Hauptversammlung begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie beträgt
EUR 0,50, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie
darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen
Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft
der vorangegangenen 10 Handelstage an der Frankfurter Börse liegen.
Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen.
Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der
eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre zu beschließen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann
ausgeschlossen werden, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien zum Zweck
der Gewährung als Gegenleistung für Sacheinlagen sowie als Gegenleistung
beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder
Gesellschaftsanteilen oder zur Bedienung von Umtausch- und/oder
Bezugsrechten von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft
erfolgt. Diese Ermächtigung umfasst gemäß § 65 Abs 1b AktG auch die
Veräußerung eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes oder
des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens. Die Einbindung des Aufsichtsrates erfolgt auf der Grundlage
des Aktiengesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnungen für den Vorstand
und den Aufsichtsrat.'
Für weitere Informationen:
Margarita Hoch, Investor Relations
Tel. : +43 / 1 / 3191456 / 335
Fax: +43 / 1 / 3191456/ 344
m.hoch@sanochemia.at
Mobile: 00 43 6642138152
www.sanochemia.at
Ende der Corporate News
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30.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sanochemia Pharmazeutika AG
Boltzmanngasse 9a - 11
A-1091 Wien
Österreich
Telefon: +43 (1) 319 14 56-0
Fax: +43 (1) 319 14 56-44
E-Mail: office@sanochemia.at
Internet: www.sanochemia.at
ISIN: AT0000776307
WKN: 919963
Indizes: Prime Standard
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart; Wien (Dritter Markt (MTF) / Third Market
(MTF))
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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163289 30.03.2012
DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
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30.03.2012 / 12:48
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Sanochemia Pharmazeutika AG vom 29. März 2012 hat zum 9. Punkt der
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'Die dem Vorstand mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom
25.03.2010 erteilte Ermächtigung zum Aktienrückerwerb wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen.
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum
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muss, gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. Der Anteil der zu
erwerbenden und bereits erworbenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer dieser Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab der Beschlussfassung in der
Hauptversammlung begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie beträgt
EUR 0,50, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie
darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen
Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft
der vorangegangenen 10 Handelstage an der Frankfurter Börse liegen.
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Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung
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eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
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Unternehmens. Die Einbindung des Aufsichtsrates erfolgt auf der Grundlage
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und den Aufsichtsrat.'
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Fax: +43 / 1 / 3191456/ 344
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