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Regierung bringt Regelungen für neue Wasserstoffnetze auf den Weg

Veröffentlicht am 08.02.2021, 15:10
Aktualisiert 08.02.2021, 15:12
© Reuters.

Berlin, 08. Feb (Reuters) - Die Bundesregierung bringt im Zuge ihrer Wasserstoff-Strategie Regelungen für den Aufbau neuer Leitungsnetze auf den Weg. Noch bevor die EU endgültige Rahmenbedingungen festlegt, will Deutschland mit Übergangsbestimmungen den Ausbau ermöglichen, wie ein Gesetzentwurf der Regierung zeigt, der Reuters am Montag vorlag und den das Kabinett am Mittwoch beschließen will. Wasserstoff wird in dem Vorhaben in das Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) mit eigenen Kapiteln eingefügt. Energieleitungen müssen - gegen Gebühren - grundsätzlich allen Anbietern offen stehen. Die Höhe der Zahlungen werden vom Staat reguliert, da die Netze meist zumindest regional ein Monopol darstellen.

Zudem kann Wasserstoff mit einem Anteil von etwa zehn Prozent auch durch die rund 550.000 Kilometer Erdgas-Leitungen mit transportiert werden. Die Trennung von Wasserstoff und Erdgas dann ist aber technisch aufwendig. Die Bundesregierung fördert jetzt aber mit Milliarden-Aufwand die industrielle Produktion von grünem Wasserstoff - also mit Hilfe erneuerbarer Energie - um diesen vor allem in der Industrie, im Schwerlastverkehr und im Schiffsverkehr klimafreundlich einzusetzen.

Dafür muss der Wasserstoff teils über große Distanzen transportiert werden, etwa wenn er direkt auf hoher See mit Hilfe von Offshore-Windkraft erzeugt werden soll. "Die aktuell in Deutschland und Europa verfügbaren Wasserstoffnetze beschränken sich meist auf direkte Versorgungsleitungen zwischen Wasserstoffanbietern und belieferten Nachfragern", heißt es im Entwurf. Für allgemeine Transportnetze bedürfe es neuer Regeln. "Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen bestehende Erdgasleitungen umgerüstet und künftig für den Transport von Wasserstoff zur Verfügung stehen sollen." Auch für reine Wasserstoffnetze wolle man rechtliche Grundlagen schaffen, die später an die erwarteten EU-Regeln angepasst werden sollten.

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