Im Duell zwischen Wirecard auf der einen Seite und den Shortsellern hat sich überraschend ein dritter „Spieler” eingeschaltet: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BAFin - und deren heutige Verfügung hat es in sich: Von der Behörde kommt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und der ...