MÜNCHEN/WALDENBUCH (dpa-AFX) - Im Streit um einen Aromastoff in 'Ritter-Sport'-Schokolade hat der Richter am Freitag zunächst einen Vergleich vorgeschlagen. Ritter Sport und Stiftung Warentest stimmten dem zunächst nicht zu. Die Kammer am Landgericht München riet den Parteien, ein gemeinsames Gutachten in Auftrag zu geben, in dem die Herkunft des Aromastoffes Piperonal geklärt werden soll.
Ende November hatte Ritter Sport eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung der Stiftung Warentest erwirkt, das Unternehmen habe den 'chemisch hergestellten Aromastoff' Piperonal verwendet. Stiftung Warentest hatte dagegen Einspruch eingelegt. Laut Ritter Sport handelt es sich um ein natürliches Aroma. Die Stiftung Warentest hatte diese Kennzeichnung als irreführend bezeichnet./ar/DP/jha
Ende November hatte Ritter Sport eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung der Stiftung Warentest erwirkt, das Unternehmen habe den 'chemisch hergestellten Aromastoff' Piperonal verwendet. Stiftung Warentest hatte dagegen Einspruch eingelegt. Laut Ritter Sport handelt es sich um ein natürliches Aroma. Die Stiftung Warentest hatte diese Kennzeichnung als irreführend bezeichnet./ar/DP/jha