💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

ROUNDUP: Bundesnetzagentur gibt Deutscher Telekom bei Vectoring mehr Freiraum

Veröffentlicht am 23.11.2015, 13:37
ROUNDUP: Bundesnetzagentur gibt Deutscher Telekom bei Vectoring mehr Freiraum
DE40
-
DTEGn
-

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur will der Deutschen Telekom (XETRA:DTEGn) bei der umstrittenen Aufrüstung ihrer Kupferleitungen mehr Freiraum geben. Laut einem Entscheidungsentwurf soll es dem ehemaligen Staatsmonopolisten möglich werden, Wettbewerber unter bestimmten Bedingungen vom Zugang zur sogenannten letzten Meile der Anschlussleitung auszuschließen, wie die Regulierungsbehörde am Montag in Bonn mitteilte. Betroffene können sich noch zu dem Entwurf äußern. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bezeichnete den Entwurf angesichts massiver Kritik von Wettbewerbern als "fairen Kompromiss".

"Inhaltlich geht es uns darum, dass der Breitbandausbau vorangetrieben wird," sagte er laut Mitteilung. Auch künftig solle zudem ein chancengleicher Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher sichergestellt bleiben und alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen vorfinden. Im konkreten Fall will die Telekom im Nahbereich um Hauptverteiler ihr Netz mit der sogenannten Vectoring-Technik für schnellere Internetleitungen aufrüsten - und es dafür allein betreiben.

Wettbewerber der Telekom könnten laut den Aufsehern auch künftig weiter Zugang zur "letzten Meile" im Nahbereich erhalten, wenn sie sich dort bisher stärker als die Telekom bei der Erschließung von Schaltkästen mit DSL engagiert haben. Bei von der Telekom betriebenen Netzbereichen wären sie aber auf ein Vorleistungsprodukt des Bonner Dax-Konzerns (DAX) angewiesen.

Mit der Vectoring-Technik sind auf den Kupferleitungen der Telekom durch eine Kanalbündelung schnellere Datenübertragungsgeschwindigkeiten als bei DSL und VDSL möglich. Eine technische Voraussetzung dafür ist jedoch, dass nur ein Anbieter die entsprechenden Leitungen betreibt. Die Telekom hatte für die Genehmigung ihres Antrags mit einer Ausbauverpflichtung von weiteren rund 6 Millionen Haushalten bis 2018 geworben. Telekom-Chef Tim Höttges will dafür eine Milliarde Euro zusätzlich investieren. Im August 2013 hatte die Bundesnetzagentur bereits grünes Licht für den Vectoring-Einsatz der Telekom an Kabelverzweigern außerhalb des Nahbereichs gegeben.

Die Technik ist auch im Hinblick auf den durch die Bundesregierung beschlossenen Breitbandausbau umstritten - Kritiker und Wettbewerber der Telekom sehen in der Glasfaser die Zukunft des Breitbandanschlusses in Deutschland. Diese macht noch deutliche schnellere Datenübertragungen möglich als Vectoring, allerdings ist ihr flächendeckender Ausbau teuer. Vectoring gilt als Übergangstechnik, mit der die Ausbauziele der Bundesregierung schneller und günstiger zu erreichen sind. Diese sehen flächendeckende Internetgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) bis 2018 vor.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.