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ROUNDUP: Landgericht holt Sachverständigen zu möglichem iPhone-Verkaufsverbot

Veröffentlicht am 08.02.2018, 13:56
Aktualisiert 08.02.2018, 14:00
© Reuters.  ROUNDUP: Landgericht holt Sachverständigen zu möglichem iPhone-Verkaufsverbot
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Chiphersteller Qualcomm (2:QCOM)will Apple (2:AAPL) den Verkauf seiner neuen iPhone-Modelle in Deutschland verbieten lassen. Im Prozess vor dem Landgericht München warf der Kläger Apple vor, in seinen Smartphones patentrechtlich geschützte Technologien zu verwenden, ohne dafür zu zahlen. Apple wies das zurück und bezifferte den möglichen Schaden auf mehr als eine Milliarde Euro. Die Kammer betonte, es gebe noch sehr viele offene Fragen.

Zum nächsten Verhandlungstermin am 8. November will die Kammer einen Sachverständigen laden. "Es sollte einer sein, der uns das auf deutsch sagt", meinte der Vorsitzende Richter. "Wir bewegen uns hier in einem dunklen Wald mit einer kleinen Taschenlampe." Viele Patentdetails halten die Parteien bislang geheim. Zusätzliche Informationen erwarten die Richter auch aus Prozessen der beiden Parteien in den USA, in London und vor dem Landgericht Mannheim. In Mannheim wird am 5. Juni verhandelt, ein Urteil schon im September erwartet. Bei den Klagen in Deutschland geht es um verschiedene Patente auf Techniken, die die Smartphones effizienter und leistungsstärker machen und den Stromverbrauch besser an die momentane Aufgabe anpassen soll. Das ist wichtig, vor allem wenn der Akku schwächelt. "Wenn man das nicht nachregelt, läuft die Heizung immer auf voll", sagte der Vorsitzende Richter. Die Apple-Anwälte bestritten eine Patentverletzung. Darüber hinaus sei die Funktion in den neuen iPhone-Modellen gar nicht aktiv. Apple hatte bis 2016 fast ausschließlich Qualcomm-Chips in das iPhone eingebaut, inzwischen verwendet das Unternehmen auch Intel (2:INTC)-Chips, in Europa sogar nur noch Kommunikationsbauteile von Intel. Die EU-Kommission hatte Qualcomm im vergangenen Jahr mit einer Strafe von einer Milliarde Euro belegt, weil der Chiphersteller den Konkurrenten Intel mit Exklusivverträgen mit Apple wettbewerbswidrig ausgegrenzt habe. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Qualcomm betonte in München, bei dem Verfahren gehe es gar nicht um die Breitbandchips, die im Fokus der EU-Entscheidung stehen, sondern um andere Patente.

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