🤯 Schon gesehen? Unser KI-Aktien-Picker für 2024: 84,62 % Rendite! Hol dir die Liste für November!Liste abrufen

ROUNDUP/Kartellverfahren: EU-Kommission setzt auf Zusagen von Gazprom

Veröffentlicht am 13.03.2017, 14:26
ROUNDUP/Kartellverfahren: EU-Kommission setzt auf Zusagen von Gazprom
GAZPq
-

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Kartellverfahren gegen Gazprom (3:GAZPq) wegen Abschottung osteuropäischer Märkte setzt die EU-Kommission auf eine Einigung mit dem russischen Staatskonzern. Das Unternehmen habe weitreichende Zusagen gemacht, die wettbewerbsrechtliche Bedenken ausräumten und günstigere Preise sicherten, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag. Bis Mai haben Betroffene aber noch Gelegenheit, Einwände zu erheben.

Es geht um die beherrschende Stellung von Gazprom als Lieferant für die drei Baltenstaaten sowie Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Die EU-Kommission hatte im April 2015 in einer Beschwerde erklärt, Gazprom verstoße mit seiner Gesamtstrategie zur Abschottung dieser Gasmärkte gegen EU-Kartellvorschriften. Der russische Konzern musste mit einer Milliardenstrafe rechnen.

Doch betonte Vestager: "Wir sind davon überzeugt, dass die Verpflichtungszusagen von Gazprom die uneingeschränkte Lieferung von Gas in Mittel- und Osteuropa zu wettbewerbsbestimmten Preisen ermöglichen. Durch die Angebote von Gazprom werden unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt." Konkret hofft die Brüsseler Behörde auf mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Bürger und Unternehmen.

So sagte Gazprom den Angaben zufolge zu, vertragliche Hindernisse für den freien Gashandel zwischen den betroffenen Staaten auszuräumen. Dabei geht es etwa um Klauseln, dass die Bezieher das russische Gas nicht weiter verkaufen dürfen oder einen Teil des Gewinns aus dem Wiederverkauf an Gazprom abführen müssen. Solche Bestimmungen sollen getilgt werden.

Zweiter Punkt: Habe Gazprom bisher "durch territoriale Beschränkungen" in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Polen systematisch überhöhte Preise verlangen können, verpflichte sich das Unternehmen nun zu wesentlichen Änderungen. Damit entstünden wettbewerbsbestimmte Preise. Denn Gazprom akzeptiere am Wettbewerb orientierte sogenannte Benchmarks und Preisrevisionsklauseln. Die Abnehmer können also im Zweifel ihre Preise nachverhandeln.

Darüber hinaus hat Gazprom nach Angaben der Kommission zugesagt, von Bulgarien keinen Schadenersatz wegen der Einstellung des South-Stream-Pipelineprojekts zu fordern.

Insgesamt böten die Zusagen von Gazprom eine "zukunftsorientierte Lösung", sagte Vestager. "Das ist für Millionen Europäer von Belang, die zu Hause und in ihren Betrieben auf Gas angewiesen sind." Auf die Frage, ob die EU-Kommission Russland damit in Zeiten politischer Spannungen zu weit entgegenkomme, sagte die Kommissarin, es gehe einzig um sachgerechte Lösungen im Sinne der Bürger. "Man muss bei der Durchsetzung der Vorschriften Abstand zur Politik halten."

Das weitere Verfahren ist nun so vorgesehen: Betroffene Staaten, Unternehmen oder Bürger können binnen sieben Wochen Stellung zu der geplanten Lösung nehmen. Die Kommission prüft Einwände und trifft dann eine endgültige Entscheidung, ob die Zusagen wirklich das Problem lösen. In dem Fall würden diese für Gazprom für bindend erklärt. Verstoße der Konzern dagegen, könnte eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes erhoben werden, sagte Vestager.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.