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ots.CorporateNews: mk-group Holding GmbH / Branchenkrieg in der Energiewirtschaft

Veröffentlicht am 17.05.2013, 07:05
Branchenkrieg in der Energiewirtschaft

Hamburg (ots) - Kapitalstarke Energiekonzerne gegen die

Energiewende und ihre Unternehmensvertreter

Martin Richard Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der

Unternehmen der mk-group ('Care-Energy') nahm am 15. Mai 2013 im

Rahmen einer Pressekonferenz 2 Stunden lang Stellung zu der

verzerrten und geschäftsschädigenden Berichterstattung insbesondere

im Handelsblatt und im Magazin Frontal21 vom 14. Mai 2013.

Das komplette Material der Pressekonferenz finden Sie als Video

unter folgendem Link:

http://www.youtube.com/watch?v=6wkz3N5IDSc

Bewertung der Diskussion:

Die laufende Berichterstattung über die mk-group ist aus Sicht der

mk-group ein konzertierter Versuch der Konkurrenz über ausgewählte

Medien, die Verbraucher zu verunsichern und somit einen schnell

wachsenden Wettbewerber zu schädigen. Martin Kristek: 'Statt soziale

und kundenfreundliche Preise anzubieten, nutzen Wettbewerber ihren

Einfluss, um einzelne Medien gezielt für eine negative

Berichterstattung über unsere Marke 'Care-Energy' in Stellung zu

bringen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Berichterstattungen

beispielsweise des ZDF scheinen für große Wettbewerber fast

unbegrenzt zu sein. Bereits am 8. Mai dieses Jahres haben wir in

einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ E-Mails veröffentlicht, in den

sich ein Energieversorger gegenüber einem Vertriebsunternehmen rühmt,

das ZDF für eine negative Berichterstattungen über Care-Energy 'ins

Boot zu holen'. Wir haben dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut,

zu diesem Thema in einem offenen Brief eine Reihe von Fragen gestellt

und warten bis heute auf eine Antwort.

'Insgesamt habe die laufende Kampagne dem Unternehmen noch nicht

geschadet, so Kristek weiter. 'Wir sind ein inhabergeführtes,

eigenkapitalfinanziertes Unternehmen. Die laufende Kampagne hat

unseren Bekanntheitsgrad gesteigert, wir wachsen weiterhin mit mehr

als 1000 Neukunden pro Tag. Wir lassen uns von unserem Kurs bei der

Umsetzung der Energiewende durch Stärkung dezentraler

Energieversorgungsstrukturen nicht abbringen, auch wenn es den

großen, etablierten Versorgern offensichtlich möglich ist, medialen

Druck zu erzeugen.'

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der PK:

- Die mk-group hat in der Vergangenheit alle fälligen Steuern,

Abgaben und Entgelte vollständig bezahlt. Dies ist durch

Sonderprüfungen des Unternehmens und durch den Wirtschaftsprüfer

bestätigt. Als Beleg gegen die Behauptung, es würde

beispielsweise Stromsteuer nicht gezahlt, haben wir den am Tag

des Eingangs im Unternehmen beglichenen Stromsteuerbescheid 2012

nebst Zahlungsbeleg veröffentlicht. Wie bei jedem Unternehmen

sind für zu erwartende, in der Höhe noch unklare oder noch nicht

fällige Zahlungen Rückstellungen gebildet. Die Behauptung in der

ZDF-SendungFrontal 21, bei der mk-group bestünde das Risiko sich

anhäufender Steuerschulden bis Ende 2014 ist absurd. Sie wird

ohne Kenntnis des Geschäftsmodells des Unternehmens und seiner

Zahlen erhoben. Diese reine Spekulation zeugt zudem von

absoluter Unkenntnis über die Zeiträume, in denen Umsatzsteuer,

aber auch energiemarktspezifische Steuern und Abgaben zu zahlen

sind.

Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der Sendung

Frontal21 juristisch vorgehen.

- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der

Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die

Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.

Wir können mit dieser unwidersprochenen Kalkulation beweisen,

dass unser Preis für Privatkunden von 19,90 Cent je kWh

profitabel ist, insbesondere wenn die monatliche Grundgebührvon

6,99 EUR für Privatkunden auf die kWh umgelegt wird. Die

Kalkulation ist für jeden auf der Homepage unter Care-Energy /

Strom / Kostenstruktur Strom abrufbar.

Die Kalkulation der mk-group unterscheidet sich von der des

Wettbewerbs nur in 2 Punkten:

1) Durch tagesaktuellen Einkauf von Ökostrom im Rahmen von

Direktvertrieb zum jeweils aktuellen Börsenkurs können wir

günstiger einkaufen als der Wettbewerb. Zudem rechnet der

Wettbewerb höhere Vertriebs- und Backofficekosten ein.

2) Wir sind von allen Übertragungsnetzbetreibern als Versorger mit

100% Ökoenergie anerkannt und können somit das sog.

Grünstromprivileg nutzen. Entsprechend zahlen wir im Bereich

der EEG-Umlage nur 2 Cent und nicht den vollen Satz von mehr

als 5 Cent. Jedes Unternehmen, das ausschließlich Ökoenergie

vertreibt und auf dezentrale beim Kunden stattfindende

Energieproduktion setzt, kann das Grünstromprivileg nutzen und

ist somit von Teilen der EEG-Umlage befreit. Ein

Ökostromanbieter, der in seiner Preiskalkulation einen vollen

Satz EEG-Umlage annimmt, kalkuliert hier bewusst mit einer

Marge.

Versorger, die einen höheren Preis ansetzen als den Preis der

Marke'Care-Energy' haben höhere Gewinne pro kWh zu Lasten des Preises

für dieKunden.

- Die mk-power, das Unternehmen, mit dem der Kunde einen

Energiedienstleistungsvertrag für seine Versorgung abschließt,

ist korrekt als Energiedienstleister bei der Bundesstelle

Energieeffizienz gemeldet, wie im Energiedienstleistungsgesetz

vorgegeben. Mit der mk-power schließt der Kunde einen

Energiedienstleistungvertrag zur Versorgung mit Nutzenergie aus

Ökostrom und keinen reinen Stromliefervertrag. mk-power hat zur

Zeit 250.000 Kunden bundesweit. Die Bundesnetzagentur hat eine

Anhörung gestartet, warum die korrekt als Energiedienstleister

gemeldete mk-power mit dieser Kundenzahl & Haushaltskunden,

nicht die für Stromlieferanten vorgeschriebene formale Meldung

nach §5 EnWG abgegeben hat.

Die Meldung nach §5 EnWG wurde nicht abgegeben, weil die mk-power

wie dargelegt bereits bei anderen Behörde des gleichen

Bundesministeriums in ihrer richtigen Funktion als

Energiedienstleister gemeldet ist. Der Energiedienstleister mk-power

beauftragt für den Ankauf des Ökostroms die mk-energy, da die

Unternehmen der mk-group rechtlich vorgeschriebener Weise getrennt

sind zwischen Netz, Produktion und Vertrieb (unbundling). Die

mk-energy als Energieversorger hat als einzigen Kunden die mk-grid

und muss entsprechend ebenfalls nicht nach §5 EnWG eine Meldung

abgeben, da mk-grid eben kein Haushaltskunde gem. EnWG ist. Diese

Auffassung werden wir der Bundesnetzagentur im zu diesem Thema immer

noch laufenden Anhörungsverfahren mitteilen.

Die Abgabe dieser Meldung wäre für mk-energy, wie für jeden

anderen Stromversorger, unproblematisch. Die Meldungist ein reiner

Verwaltungsvorgang ohne Folgekosten.

Es gibt keinerlei inhaltliche Verbindungen zwischen einer Meldung

nach §5 EnWG und dem EEG bzw.der Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage.

Entsprechende Aussagen der Pressesprecherin der Bundesnetzagentur

sind inhaltlich falsch und werden von uns juristisch auf Grund des

geschäftsschädigenden Medienechos rechtlichverfolgt werden.

- Das Geschäftsmodell des Contracting in der Energieversorgung

(nicht des nur bis zur Stromsteuer-Novelle 2010 mögliche

'Scheincontracting') ist im Energiedienstleistungsgesetz

ausdrücklich für Privathaushalte geregelt. Der Aufbau der

mk-group mit den Unternehmen mk-power, mk-energy und mk-grid

richtet sich nach den Vorgaben des unbundling. Die Prozesse

zwischen den Unternehmen richten sich nach der für Contracting

geltenden DIN Norm 8930-5.

Die Aussagen der Pressestelle der Bundesnetzagentur, unser

Contracting-Modell würde in irgendeiner Form dazu dienen, Teile der

EEG-Umlage nicht zu bezahlen, ist mit Blick auf unsere bisher

geleisteten Zahlungen und die laufenden Verfahren eine

geschäftsschädigende, haltlose Unterstellung, die wir zurückweisen

und einer rechtlichen Würdigung zuführen werden.

- In der Berichterstattung einzelner Medien wird intensiv auf

einen laufenden Rechtsstreit einzelner Unternehmen der mk-group

mit 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber eingegangen. Dabei

wird seitens der Medien darauf verwiesen, dass die Unternehmen

der mk-group zunächst die EEG-Umlage gezahlt haben, die

Zahlungen dann allerdings aus rechtlichen Gründenstoppen und

Rückstellungen bilden mussten.

Diesem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Zahlungsbewegungen in Unternehmen der Energiebranche werden

insbesondere im Bereich Netznutzung und Abgaben voll automatisiert

abgewickelt. Allein die Zahl von mehr als 1000 Netzbetrieben in

Deutschland verdeutlicht den Bedarf an einer automatisierten

Vorgehensweise, die regelmäßig durch Revisionen geprüft wird.

Diesen Sachverhalt haben wir den interessierten Teilnehmern der

Pressekonferenz umfangreich erläutert.

Im Rahmen einer Revision im September 2012 wurde festgestellt,

dass die Übertragungsnetzbetriebe ihre Invoices (Rechnungen) an das

falsche Unternehmen der mk-group fakturierten.

Da der Rechnungsempfänger mk-energy zu keinem Zeitpunkt

Letztverbraucher belieferte, sondern wie im Contracting üblich den

Energiedienstleister, war und ist auch die Zahlung der EEG-Umlage

nicht von diesem Unternehmen (mk-energy) zu erledigen gewesen. Auf

diesen Umstand wurden die Übertragungsnetzbetreiber mehrmals

schriftlich hingewiesen mit der Aufforderung, die Invoice an das

richtige Unternehmen zurichten. Trotz dieser Aufforderungen und

Erläuterungen erfolgte unverständlicher Weise keine

Rechnungskorrektur durch die Übertragungsnetzbetreiber, mit denen der

Rechtsstreit ausgetragen wird. Wir haben die falschen Rechnungen der

Übertragungsnetzbetreiber in der Höhe und in der zwingend notwendigen

korrekten Adressierung moniert.

Monierte Rechnungen, also Rechnungen, denen ausdrücklich

widersprochen worden ist, sind juristisch bis zur Einigung oder

gerichtlichen Klärung des Sachverhalts nicht fällig. Wir erwarten die

juristische Klärung des Sachverhalts und werden selbstverständlich

alle Zahlungen leisten, wie wir es bei korrekter Rechnungsstellung

sofort getan hätten.

Selbstverständlich wurden innerhalb der mk-group von den

betreffenden Unternehmen vollumfänglich entsprechende Rücklagen gemäß

der kaufmännischen Sorgfalt und Vorsicht gebildet. Die mk-group wird

sich abgesehen von der obenstehenden Darlegung des eindeutigen

Sachverhalts bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht an den von

den Übertragungsnetzbetreibern gewünschten öffentlichen Diskussion

beteiligen oder gar Prognosen über die Meinungsbildung unabhängiger

Gerichte abgeben.

Wir hoffen, dass die Klarstellungen zum Sachverhalt eine sachliche

Berücksichtigung in der Berichterstattung finden.

Wir betonen zur Sicherheit noch einmal die Tatsache, dass keiner

der prozessbeteiligten Übertragungsnetzbetriebe über eine fällige

Rechnung verfügt. Da diese Rechnungen sowohl in der Höhe als

auchbezüglich des Adressaten falsch sind und pflichtgemäß durch uns

zurückgewiesenworden sind, handelt es sich um durch Rückstellungen

abgesicherte nicht fällige Verbindlichkeiten.

- Auf Grund der Verwendung von 100% Ökoenergie für das

Contractingmodell nutzt die mk-group das sogenannte

Grünstromprivileg. Dieses wurde für 2013 fristgerecht bei den

Übertragungsnetzbetreibern angemeldet.

Zu den von den Übertragungsnetzbetreibern geäußerten Zweifeln an

der Nutzung des Grünstromprivilegs und der in Medien zitierten

Aussage eines Vertreters der Übertragungsnetzbetriebe, man habe

keinen Bescheid für die mk-group ausgestellt, erklärte Martin

Kristek: 'Im deutschen Rechtssystem werden Bescheide von öffentlichen

Stellen ausgestellt, nicht von dazu weder befugten noch kompetenten

Privatunternehmen. Selbstverständlich haben wir keinen Bescheid eines

Übertragungsnetzbetriebs erhalten, weil ein Übertragungsnetzbetrieb

keine Bescheide ausstellt.

Die privatwirtschaftlichen Übertragungsnetzbetriebe prüfen noch

nicht einmal die Angaben der Energieversorgungsunternehmen

abschließend, auch dazu sind sie schlicht nicht berechtigt und

mangels Objektivität auch nicht kompetent.

Der im EEG vorgesehene Ablauf zu diesem Thema Grünstromprivileg

lautet: Die Prüfung der Grünstromprivilegmengen wird an Hand von

Herkünften und Nachweisen im Jahresrhythmus durch einen zugelassenen

Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Auch für die betroffenen Unternehmen

der mk-group übernimmt diese Tätigkeit ein beauftragter

Wirtschaftsprüfer und wird das Prüfungsergebnis gemäß Gesetz zum

Fälligkeitsdatum in der vorgeschriebenen Form den

Übertragungsnetzbetrieben mitteilen.

Zur Verdeutlichung: Die von Übertragungsnetzbetreibern gestreute

Unterstellung, wir würden zu Unrecht das Grünstromprivileg

beanspruchen, weisen wir scharf zurück.'

- Grundversorgung und ununterbrochene Versorgungssicherheit auch

für Care-Energy Kunden, denn wie propagiert wurde, stammt die

Unterstellung dass Care-Energy Kunden keine Grundversorgung in

Anspruch nehmen können, von Rechtsgutachten welche von einem

nicht namentlich genannt werden wollenden großen

Energieversorger in Auftrag gegeben wurde - also der Konkurrenz.

Dieses Rechtsgutachten ist auf Grund völlig falscher

Grundinformationen erstellt worden und somit falsch, wie sich aus den

Abhandlungen feststellen lässt.

Die Annahme war, dass Care-Energy in das 'Objekt' des Kunden

'einzieht' und den Zählpunkt somit übernimmt. Diese Annahme ist

falsch, denn korrekt ist, das alle in Versorgung befundenen und

befindlichen Zählpunkte, auf den Namen des Letztverbrauchers - also

Endkunden - beim regionalen Versorgungsnetzbetrieb gemeldet sind.

Dementsprechend basiert die gesamte Verunsicherungskampagne auf

falschen Basisinformationen.

Es wird daher aufgefordert die Auftraggeber und Urheber namentlich

zu nennen, um gegen die 'falschen Feststellungen im Rechtsgutachten'

vorzugehen und damit die weitere Verbreitung dieser schädigenden

Falschinformation unterbinden zu können.

Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in

Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund

8.517 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund

253.239 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet

als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also

neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und

kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen

Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine

kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von

energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice

und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die

Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of

Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird

Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen. Care-Energy ist auch

dieses Jahr beim 'GreenTec Awards' in der Kategorie 'Energie'

nominiert.

Originaltext: mk-group Holding GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80959

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80959.rss2

Pressekontakt:

Dkfm. Marc März

marc.maerz@care-energy.de

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG

mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG

mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG

mk-engineering GmbH & Co KG

neutral commodity clearing GmbH & Co.KG

Energy TV24 GmbH & Co.KG

phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:

Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)

martin.kristek@care-energy.de

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0

Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9

E-Mail: office@care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:

Dessauer Strasse 2-4

20457 Hamburg

Care-Energy Shop Hamburg

Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg

Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr

Care-Energy Shop Berlin

Oldenburger Strasse 6 Ecke Waldenser Strasse 29, 10551 Berlin

Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr

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