ERFURT (dpa-AFX) - Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage eines Attests bestehen./geh/hum/DP/kja