💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Studie: Auch Ärzte und Apotheker verstehen Beipackzettel falsch

Veröffentlicht am 15.10.2013, 16:21
LÜBECK (dpa-AFX) - Die Formulierungen auf den Beipackzetteln von Medikamenten zur Häufigkeit von Nebenwirkungen werden einer Umfrage zufolge selbst von Experten oft falsch interpretiert. Nur vier von hundert befragten Medizinern hätten die Bedeutung des Begriffes 'häufig' im Zusammenhang mit Nebenwirkungen richtig zuordnen können, sagte Andreas Ziegler vom Institut für Medizinische Biometrie und Statistik der Universität zu Lübeck am Dienstag.

Für die zusammen mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein erarbeitete Studie waren 600 Ärzte, 200 Apotheker und 200 Juristen befragt worden. Die Rücklaufquote der auf dem Postweg versandten Fragebögen lag allerdings nur bei 60 Prozent. Die Experten sollten angeben, was es bedeutet, wenn ein Medikament 'häufig', 'gelegentlich' oder 'selten' Nebenwirkungen hat. Für den Begriff 'häufig' habe die Mehrheit der Ärzte eine Nebenwirkungsrate von 60 Prozent angegeben, sagte Inke König, Mitautorin der Studie. Nach der Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liege sie aber bei maximal zehn Prozent.

'Wenn schon Fachleute das Risiko von Nebenwirkungen überschätzen, wie muss es dann erst den Patienten ergehen', sagte Ziegler. Es bestehe die Gefahr, dass sie aus Angst auf ein notwendiges Medikament verzichteten. 'Die Tatsache, dass auch Ärzte und Apotheker die Risiken falsch einschätzen, verstärkt dieses Problem womöglich noch.' Das Ergebnis wurde im 'Deutschen Ärzteblatt International' veröffentlicht.

Die vom BfArM festgelegten Begriffe geben die prozentuale Häufigkeit von Nebenwirkungen an. Als 'häufig' werden unerwünschte Folgen bei einem bis unter zehn Prozent der Behandelten eingestuft. 'Gelegentlich' sind Nebenwirkungen mit 0,1 bis weniger als 1 Prozent, 'selten' sind solche, die bei 0,01 bis weniger als 0,1 Prozent der Patienten unerwünschte Reaktionen hervorrufen.

Die Beipackzettel sollten überarbeitet werden, sagte Ziegler. 'Die Formulierungen passen nicht und entsprechen nicht der Umgangssprache.' Geeigneter seien Angaben wie 'Bei einem von 100 Patienten tritt diese oder jene Nebenwirkung auf'.

Das BfArM hält die aktuellen Formulierungen für angemessen. 'Wir wollen die Verbraucher über alle denkbaren Risiken informieren, dazu hat man sich auf die vorliegende Form geeinigt', sagte der Pressesprecher des Instituts, Maik Pommer./ems/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.