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VW lehnt Entschädigung europäischer Kunden weiterhin ab

Veröffentlicht am 29.06.2016, 16:00
Angesichts milliardenschwerer Entschädigungszahlungen von Volkswagen in den USA werden die Forderungen nach Schadenersatz für europäische Kunden lauter. Nach Einschätzung der US-Kanzlei Hausfeld ist Volkswagen auch hierzulande dazu verpflichtet. (Photo Mark Ralston. AFP)
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Angesichts milliardenschwerer Entschädigungszahlungen von Volkswagen in den USA werden die Forderungen nach Schadenersatz für europäische Kunden lauter. Nach Einschätzung der US-Kanzlei Hausfeld ist Volkswagen auch hierzulande dazu verpflichtet. (Photo Mark Ralston. AFP)

Angesichts milliardenschwerer Entschädigungszahlungen von Volkswagen (DE:VOWG) in den USA zur Bereinigung des Abgasskandals werden die Forderungen nach einem Ausgleich auch für europäische Kunden lauter. "VW ist auch seinen deutschen und europäischen Kunden gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet", sagte der Berliner Anwalt Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld dem "Handelsblatt". Der Konzern lehnt eine Entschädigungslösung auch für europäische Künden jedoch weiterhin ab.

Eine am Dienstag bekanntgegebene Vereinbarung mit den US-Behörden sieht vor, dass Volkswagen bis zu zehn Milliarden Dollar (neun Milliarden Euro) für die Entschädigung von Kunden ausgibt, in deren Dieselfahrzeugen der Baujahre 2009 bis 2015 die Software zur Manipulation der Abgaswerte installiert wurde.

Die betroffenen Verbraucher in den USA können ihren Wagen zurückkaufen oder die Manipulationssoftware kostenfrei umstellen lassen. Unabhängig davon erhalten sie eine Entschädigung, die je nach Modell zwischen 5100 und 10.000 Dollar liegt. Ferner soll Volkswagen im Rahmen der Vereinbarung 4,7 Milliarden Dollar für den Kampf gegen die Luftverschmutzung und für emissionfreie Autos zahlen.

An dem Vereinbarung, die noch richterlich abgesegnet werden muss, war die US-Kanzlei Hausfeld beteiligt, die auch in Deutschland Verbraucherklagen vertritt. "Deutsche und europäische Kunden dürfen hier - ganz unabhängig von der rechtlichen Grundlage - nicht anders behandelt werden als Kunden in den USA", sagte Hausfeld-Anwalt Rother.

Die Rechtslage sei "eindeutig". Sachverständige müssten nun die Höhe der verursachten Schäden ermitteln. "Auf VW wird noch einiges zukommen", warnte Rother.

Der Konzern erklärte jedoch, die Regelungen in den USA würden "außerhalb der Vereinigten Staaten keine rechtliche Wirkung entfalten". Volkswagen sei "sehr daran gelegen, alle Kunden zufrieden zu stellen", doch seien die Märkte und Verbraucher von Land zu Land unterschiedlich.

Natürlich sei die Umstellung der Software auch in Europa für alle Kunden kostenlos, erklärte der Konzern. Darüber hinaus gehende Entschädigungszahlungen lehnte Volkswagen jedoch mit der Begründung ab, dass die technischen Umstellungen in Europa und anderen Staaten der Welt unkomplizierter seien als in den USA und deshalb nur mit kurzen Werkstattaufenthalten verbunden seien.

Volkswagen hatte im September nach Ermittlungen in den USA eingeräumt, bei Umwelttests von Dieselfahrzeugen die Abgaswerte beschönigt zu haben. Die verbotene Software in den Wagen bewirkt, dass bei den Tests ein niedrigerer Schadstoffausstoß gemessen wird, als er im Normalbetrieb entsteht. Sie ist weltweit in elf Millionen Fahrzeugen eingebaut.

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