Das sieht nach einer Baustelle weniger für den Volkswagen (DE:VOWG) Konzern mit. Am Dienstag teilte VW mit, dass die Tochter AUDI AG ein Bußgeld in Höhe von 800 Mio. Euro akzeptiert – und sich „damit zu ihrer Verantwortung“ bekennt. Damit werde das „Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG“ beendet. Dies ist dann als Ahndung des Fehlverhaltens von AUDI zu sehen. VW formuliert das so, dass es eine „Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen“ gegeben hat.
VW: Ein negativer Sondereinfluss auf das Ergebnis
Aus Sicht der VW-Aktionäre ist diese Nachricht gewissermaßen zwiespältig zu sehen. Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn VW und AUDI überhaupt kein Fehlverhalten in Bezug auf die Diesel-Affäre gezeigt hätten – was es da an kriminellem Verhalten gab, soll in diesem Text kein Thema sein. Es geht um die Auswirkungen, und da gilt festzuhalten, dass die Zahlung von 800 Mio. Euro zwar einerseits sich „unmittelbar“ auf das Ergebnis von VW auswirken wird („zusätzlicher negativer Sondereinfluss“). Im Gegenzug gilt dann aber, dass dieses Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bezug auf die Tochter AUDI AG dann laut VW geschlossen ist.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.