BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die als 'Cum-Ex-Geschäfte' bekannten umstrittenen Aktiengeschäfte von Banken sind nach einem bisher unveröffentlichten Bescheid des Bundesfinanzhofs möglicherweise legal. Das berichtet 'Die Welt' (Freitagausgabe) und beruft sich dabei auf einen bislang unveröffentlichten Bescheid des Bundesfinanzhofs. Banken und Investmentfonds hatten sich bei den Deals mit geliehenen Aktien rund um den Dividendenstichtag einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lassen.
Die Finanzverwaltung schätzt, dass dadurch dem deutschen Fiskus Steuerausfälle von mehr als zwölf Milliarden Euro entstanden sind. Auf denen droht er nun sitzen zu bleiben. Der Gesetzgeber hatte erst im vergangenen Jahr ein Steuerschlupfloch bei Dividendengeschäften geschlossen, obwohl das Problem viel länger bekannt war. Nun wird darüber gestritten, ob die Banken die Lücke legal oder illegal ausgenutzt haben.
Laut der Zeitung kommt der Bundesfinanzhof in dem Bescheid für einen Fall in Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Dividenden in jedem Fall steuerpflichtige Einkünfte seien - auch wenn Leerverkäufe vorlägen. Hier hatte die Steuerberatungsgesellschaft T2C geklagt, weil das Finanzamt Altona sich geweigert hatte, 2,5 Millionen Euro Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008 zu erstatten.
Der Bescheid deutet daraufhin, dass bei zahlreichen Geschäften, die derzeit noch überprüft werden, die Banken Geld erstattet bekommen. 'Das ist ein eindeutiges Signal, dass das Pendel dahin schwingt, die Geschäfte der Banken als gesetzeskonform zu beurteilen', kommentierte der Leipziger Steuerrechtsprofessor Marc Desens in der Zeitung das vorläufige Urteil.
Der Bescheid sei nicht rechtskräftig, da sowohl die Finanzverwaltung als auch der Kläger laut der Zeitung mündliche Verhandlungen beantragt haben. Ein Urteil werde der BFH frühestens im Oktober fällen. 'Es war in der Vergangenheit in 80 Prozent der Fälle so, dass das Urteil so ausfiel wie der Bescheid', zitierte das Blatt einen Richter.
Trotzdem sei in den anderen Cum-Ex-Fällen noch nicht das letzte Wort gesprochen: 'Der Hamburger Fall handelt nur zum Teil von den Fragen, die das Zentrum des rechtlichen Strudels um die Cum-Ex-Trades bilden', sagte Ulmer Steuerrechtsprofessor Heribert Anzinger der Zeitung. Das sieht auch die hessische Finanzverwaltung so: 'Die Fälle hier stellen sich anders dar', hieß es laut dem Blatt dort. Der BFH habe wichtige Fragen offen gelassen: Wenn die Banken etwa nachweislich Geschäfte abgeschlossen hätten, um dem Fiskus zu schaden, gäbe es hier immer noch Angriffsmöglichkeiten./enl/she/stb
Die Finanzverwaltung schätzt, dass dadurch dem deutschen Fiskus Steuerausfälle von mehr als zwölf Milliarden Euro entstanden sind. Auf denen droht er nun sitzen zu bleiben. Der Gesetzgeber hatte erst im vergangenen Jahr ein Steuerschlupfloch bei Dividendengeschäften geschlossen, obwohl das Problem viel länger bekannt war. Nun wird darüber gestritten, ob die Banken die Lücke legal oder illegal ausgenutzt haben.
Laut der Zeitung kommt der Bundesfinanzhof in dem Bescheid für einen Fall in Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Dividenden in jedem Fall steuerpflichtige Einkünfte seien - auch wenn Leerverkäufe vorlägen. Hier hatte die Steuerberatungsgesellschaft T2C geklagt, weil das Finanzamt Altona sich geweigert hatte, 2,5 Millionen Euro Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008 zu erstatten.
Der Bescheid deutet daraufhin, dass bei zahlreichen Geschäften, die derzeit noch überprüft werden, die Banken Geld erstattet bekommen. 'Das ist ein eindeutiges Signal, dass das Pendel dahin schwingt, die Geschäfte der Banken als gesetzeskonform zu beurteilen', kommentierte der Leipziger Steuerrechtsprofessor Marc Desens in der Zeitung das vorläufige Urteil.
Der Bescheid sei nicht rechtskräftig, da sowohl die Finanzverwaltung als auch der Kläger laut der Zeitung mündliche Verhandlungen beantragt haben. Ein Urteil werde der BFH frühestens im Oktober fällen. 'Es war in der Vergangenheit in 80 Prozent der Fälle so, dass das Urteil so ausfiel wie der Bescheid', zitierte das Blatt einen Richter.
Trotzdem sei in den anderen Cum-Ex-Fällen noch nicht das letzte Wort gesprochen: 'Der Hamburger Fall handelt nur zum Teil von den Fragen, die das Zentrum des rechtlichen Strudels um die Cum-Ex-Trades bilden', sagte Ulmer Steuerrechtsprofessor Heribert Anzinger der Zeitung. Das sieht auch die hessische Finanzverwaltung so: 'Die Fälle hier stellen sich anders dar', hieß es laut dem Blatt dort. Der BFH habe wichtige Fragen offen gelassen: Wenn die Banken etwa nachweislich Geschäfte abgeschlossen hätten, um dem Fiskus zu schaden, gäbe es hier immer noch Angriffsmöglichkeiten./enl/she/stb