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Wirecard-Aktie: Donnerstag wird es ernst … oder?!

Veröffentlicht am 16.04.2019, 09:09
© Reuters.

Ach, was hat die Aktie des innovativen Zahlungsdienstleisters Wirecard (WKN: 747206) doch in den vergangenen Tagen und Wochen alles mitgemacht. Mehrere Shortattacken, begleitet von vielen, vielen hartnäckigen Vorwürfen durch die eigentlich renommierte Wirtschaftszeitung „Financial Times“ – und immer wieder Kurskapriolen, die sich inzwischen wohl sehr deutlich auf die Gemüter der leidgeplagten Investoren gelegt haben dürften.

Doch seitdem Wirecard die Ergebnisse des Abschlussberichts der renommierten Compliance-Kanzlei Rajah & Tann vorgelegt hat, ist es wieder etwas ruhiger um den Zahlungsabwickler geworden. Zumindest vorerst.

Denn am Donnerstag könnte die Causa Wirecard in eine neue Runde gehen, wenn eine bedeutende Schonfrist für das Unternehmen abläuft. Lass uns daher im Folgenden einmal schauen, was passiert und weshalb das für jeden Investor wichtig werden dürfte.

Short-Verbot vor dem Ende! Genau genommen läuft am Donnerstag das sogenannte Short-Verbot aus, das die BaFin vor einigen Wochen nicht ganz unumstritten beschlossen hat. Dieses Verbot hat es den sogenannten Shortsellern und allen weiteren Leerverkäufern bislang unmöglich gemacht, weitere Netto-Leerverkäufe zu tätigen, was für einigen Ärger sorgte – und die Aktie von Wirecard möglicherweise vor noch heftigeren Kurskapriolen schützte.

Sobald das Verbot also mit Ablauf des kommenden Donnerstags endet, könnte die Aktie von Wirecard wieder deutlich unter Druck geraten, sofern sich in den vergangenen Wochen und Monaten ein gewisser Hunger nach Leerpositionen bei einigen Investoren aufgebaut hat, der nun gestillt werden kann.

Allerdings existiert hier auch nach dem Donnerstag noch eine kurze Gnadenfrist für Wirecard. Denn bekanntlich kann weder am kommenden Freitag noch am darauffolgenden Montag gehandelt werden, da über die Osterfeiertage die meisten Börsen geschlossen sind. Nichtsdestoweniger wird sich ein über Wochen aufgebauter Verkaufsdruck, sofern er denn vorhanden ist, über die Osterfeiertage natürlich nicht in Luft auflösen.

Investoren sollten das nicht überbewerten Selbst wenn es dann am Dienstag ein wenig knallen könnte, beispielsweise weil einige nun wieder auf den Short-Zug aufspringen möchten, sollten Investoren das nicht überbewerten. Eine spontane Reaktion, gleich in welche Richtung, ist nach einem solchen Verbot nicht ungewöhnlich. Selbst wenn die Aktie zu Beginn der neuen Woche etwas im Minus notierten sollte.

Für alle langfristig orientierten Investoren, die die Causa Wirecard hingegen ad acta legen wollen, könnte der kommende Dienstag sogar ein Grund zum Feiern sein. Denn nach Ablauf des sogenannten Short-Verbots durch die BaFin wird schließlich ein weiterer regulatorischer Meilenstein der Causa Wirecard beigelegt – sowie ein weiterer Schritt in Richtung Normalität gemacht.

Und sofern die Aktie des innovativen Zahlungsdienstleisters wirklich noch einmal erheblich einknicken sollte, könnte das durchaus eine attraktive Möglichkeit sein, sich noch einmal günstig mit Wirecard-Aktien einzudecken. Zumal das Unternehmen aus operativer Sicht trotz des „Financial Times“-Dilemmas womöglich wieder einmal fantastisch in das neue Börsenjahr 2019 gestartet sein könnte.

Ein spannender Tag, aber … Wie wir daher unterm Strich sehen, könnte es am Dienstag der kommenden Woche noch einmal durchaus turbulent werden. Möglicherweise werden die sogenannten Shortseller noch einmal das Ruder bei der Wirecard-Aktie übernehmen, was zu erneuten Kurskapriolen führen könnte. Vielleicht jedoch zum letzten Mal.

Denn nach Bekanntgabe der Ergebnisse der internen Ermittlungen scheinen die Weichen bei Wirecard eher wieder in Richtung Normalität gestellt zu sein. Eine Entwicklung, die auch vom Auslaufen der Schonfrist möglicherweise nur kurzweilig tangiert wird und sich spätestens in ca. zwei Wochen fortsetzen könnte, wenn Wirecard wirklich die fantastischen Zahlen präsentiert, die das Management seinen Investoren versprochen hat.

Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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