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WTO-Urteil räumt EU Mitsprache bei Gas-Leitungen aus Russland ein

Veröffentlicht am 10.08.2018, 17:14
Aktualisiert 10.08.2018, 17:20
© Reuters. FILE PHOTO: The headquarters of the WTO are pictured in Geneva

Genf (Reuters) - Russland hat im Streit um ein Mitspracherecht der EU beim Bau von Gasleitungen zum Export nach Europa eine Schlappe erlitten.

Die Welthandelsorganisation (WTO) entschied am Freitag in Genf, dass EU-Regelungen zur Trennung von Transport und Verkauf des Gases grundsätzlich auch für Pipelines aus Russland gelten. Dies könnte das umstritte Projekt Nord Stream 2 betreffen. Gegen die WTO-Entscheidung kann innerhalb von 60 Tagen Berufung eingelegt werden.

Seit Jahren streiten die EU-Kommission und Russland darüber, ob das sogenannte dritte Energiepaket auch für Pipelines aus Russland gilt. Den EU-Regelungen zufolge müssten die Rohre grundsätzlich auch für Gaslieferungen anderer Anbieter zur Verfügung stehen, was Russland und sein Gaskonzern Gazpromablehnen. Deutschland hatte argumentiert, das Paket gelte für Leitungen zwischen EU-Staaten.

Welche Auswirkung das WTO-Urteil auf Nord Stream 2 hätte, ist allerdings offen. Die Leitung führt durch die Ostsee, wo internationales Recht gilt und trifft erst in Deutschland auf EU-Boden. Das Projekt ist zu großen Teilen fertiggestellt. Dahinter stehen neben dem Gazprom-Konzern, der die Hälfte der geplanten Gesamtkosten von 9,5 Milliarden Euro stemmen soll, fünf europäische Unternehmen. Darunter sind die BASF-Tochter Wintershall sowie die E.ON-Abspaltung Uniper

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