Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

VORSCHAU-Showdown im Rechtsstreit über Microsoft-Auslandsdaten

Veröffentlicht am 26.02.2018, 15:28
© Reuters. A view shows the logo of Microsoft company on the roof of an office building in Moscow
MSFT
-
GOOGL
-
AAPL
-
AMZN
-
GOOG
-

- von Lawrence Hurley und Julia Fioretti

Washington/Brüssel (Reuters) - Darf die US-Regierung zur Verbrechensbekämpfung von einem privaten Unternehmen Daten anfordern, die im Ausland gespeichert werden? D

iese Frage beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Nun kommt es zum Showdown. Ab Dienstag widmet sich der Oberste Gerichtshof dem Problem. Er muss einen Rechtsstreit zwischen Microsoft (NASDAQ:MSFT) und dem Justizministerium entscheiden.

Der Fall stammt aus dem 2013, es ging um Ermittlungen wegen Drogenhandels. Die Strafverfolger forderten von dem Softwarekonzern per richterlicher Anordnung Zugriff auf Emails eines Verdächtigen. Sie waren auf Großrechnern in Irland abgelegt, wo der von der Justiz ins Visier genommene Microsoft-Kunde nach eigener Auskunft auch ansässig war. Das Unternehmen wehrte sich gegen die Preisgabe der Emails mit dem Argument, ein US-Untersuchungsrichter habe keine Entscheidungsbefugnis über im Ausland gespeicherte Daten. Doch, entgegnete das Justizministerium, denn Microsoft sei ein Unternehmen mit Sitz in den USA. Vor Gericht hatte der Konzern bislang Erfolg. Ein New Yorker Berufungsgericht urteilte 2016 zugunsten des Technologiegiganten. Dagegen legte die Regierung Berufung ein und zog vor den Obersten Gerichtshof.

Das anstehende Verfahren dürfte weltweit mit Argusaugen verfolgt werden. Das gilt nicht nur für Datenschützer und die Regierungen anderer Länder, insbesondere in der EU, wo weitreichende Datenschutzbestimmungen gelten. Auch für andere große US-Technologiekonzerne steht allerhand auf dem Spiel. Sie speichern gigantische Mengen in Datenzentren, die in zahlreichen Ländern stehen, und verdienen damit viel Geld. Sollten Regierungen sich grenzüberschreitend Zugriff auf derartige Cloud-Dienste verschaffen können, würde dies das Vertrauen der Kunden in dieses Angebot und damit auch die Geschäfte beschädigen, fürchten die Unternehmen. So erhielt Microsoft Rückdeckung von IBM, Amazon (NASDAQ:AMZN), Apple (NASDAQ:AAPL), Verizon und Google (NASDAQ:GOOGL), die in Gerichtsunterlagen ihre Solidarität bekunden.

Microsoft-Rechtsvorstand Brad Smith warnte jüngst vor Spannungen in den internationalen Beziehungen, sollten die USA bei der Strafverfolgung nicht auch die Gesetze und Interessen anderer Staaten in Betracht ziehen. "Wenn jedes Land Gerichtsgewalt außerhalb seines Territoriums beansprucht, dann kommt jeder an die Daten von jedem", sagte vor kurzem Smiths für EU-Angelegenheiten zuständiger Managerkollege John Frank. Bedenken äußerten in Schreiben an den Obersten Gerichtshof zudem mehrere ausländische Regierungen, darunter Großbritannien und Irland.

© Reuters. A view shows the logo of Microsoft company on the roof of an office building in Moscow

RECHTSHILFEERSUCHEN - UMSTÄNDLICH UND LANGSAM

Dem Justizministerium in Washington geht es in dem Streit vor allem um Ermittlungsgeschwindigkeit. Ohne direkten Zugriff auf die gesuchten Daten müssten die Behörden sich auf dem Weg eines Rechtshilfeersuchens an ihre Kollegen in anderen Ländern wenden. Doch das ist umständlicher und kostet Zeit. Dies wiederum behindere die Verfolgung von Terroristen, Drogenhändlern und Kinderpornografie, argumentiert die US-Regierung. Im Kongress läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren, das die aktuellen rechtlichen Schwierigkeiten beheben soll. Demnach dürften amerikanische Richter die Datenaushändigung weiter anordnen, zugleich aber würden die Unternehmen Widerspruchsmöglichkeiten erhalten, wenn die Anordnung gegen ausländisches Recht verstieße. Das Urteil im Prozess gegen Microsoft wird bis Ende Juni erwartet. Es würde hinfällig, sollte der Kongress davor die Gesetzesänderung beschließen.

In der Europäischen Union (EU) sollen entsprechende Bestimmungen ebenfalls angepasst werden. Derzeit treibt die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag voran, der dafür sorgen soll, dass Unternehmen bei europäischen Strafermittlungen persönliche Kundendaten auf Verlangen aushändigen. Das soll auch für Material gelten, das außerhalb der Union gespeichert wird, wie zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen sagten. Die Initiative diene nicht zuletzt dazu, die europäische Position in Verhandlungen mit den USA zu stärken.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.