Die Kunst des Kartenlesens

Veröffentlicht am 03.06.2022, 13:36
Aktualisiert 09.07.2023, 12:31

Im Jahr 2018 wurde laut dem Handelsforschungsinstitut EHI in Deutschland zum ersten Mal mehr mit Karte als in Bar bezahlt. In der vergangenen Woche sorgte diese Vorliebe für das sogenannte Plastikgeld nun für Probleme. Denn Kartenzahlungen waren in einigen Supermärkten nur eingeschränkt oder sogar überhaupt nicht möglich. Betroffen waren unter anderem die Einzelhandelsketten Edeka, Netto, Aldi Nord und Rossmann – sie alle benutzten das Zahlungsterminal H5000 des amerikanischen Herstellers Verifone. Dieses Gerät, obgleich es als veraltet gilt und schon seit geraumer Zeit nicht mehr vertrieben wird, war bislang das meistverbreitete Kartenleseterminal in Deutschland. Auslöser für den Ausfall war nach Angaben von Verifone nicht etwa eine „Sicherheitslücke im System“, sondern ein Fehler in der Software, der nur durch eine Aktualisierung behoben werden könne. Da H5000 allerdings ohnehin nur noch bis 2023 mit nötigen Updates hätte versorgt werden können, haben viele Händler nun diese Gelegenheit genutzt, ihre Geräte schon früher gegen neue auszutauschen. Alle anderen müssen weiterhin auf die Softwareaktualisierung warten, die zwar von Verifone bereitgestellt wird, aber von Technikern manuell auf jedes einzelne Gerät aufgespielt werden muss, sodass dieser Prozess einiges an Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Bis dahin muss wohl oder übel auf das gute alte Bargeld oder das lastschriftbasierte Zahlungsverfahren mittels Unterschrift zurückgegriffen werden. Letzteres kommt jedoch nicht für Kunden infrage, die parallel zum Bezahlen ihres Einkaufs Geld abheben möchten, wie es mittlerweile gang und gäbe in vielen Einzelhandelsketten ist. Dies betonten Verbraucherzentralen, die im Zuge dieses Vorfalls auch auf die generelle Problematik der schwindenden Anzahl an Bankfilialen und Geldautomaten hinwiesen, welche die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung fast schon zu einer Notwendigkeit mache.
Das Bezahlen mit Karte wird auch in Deutschland immer wichtiger.

Inzwischen ist die Kartenzahlung in den meisten Filialen wieder möglich. Die Nachforschungen jedoch sind noch nicht abgeschlossen. Es soll untersucht werden, ob die entsprechenden Terminals nicht schon längst hätten ersetzt werden müssen, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu genügen. Auch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben sich eingeschaltet. Sie stehen in Kontakt mit den Finanzdienstleistern Payone und Concardis, die für die Verwaltung der Kartenzahlungsabwicklung verantwortlich sind, um sich, so BaFin, „ein besseres Bild über das Ausmaß der Störung“ zu machen.

Für Anbieter alternativer Zahlungsmethoden ist dieser Vorfall naturgemäß ein gefundenes Fressen. Sie sehen sich nun in der Überlegenheit ihrer Services, Transaktionen beispielsweise über QR-Codes abzuwickeln, bestätigt, da diese ganz ohne zusätzliche Geräte auskommen.

HKCM: Unsere Analyse. Ihr Handelserfolg.

Für mehr Analysen, Einblicke und Prognosen klicken Sie hier!

Aktuelle Kommentare

Bitte warten, der nächste Artikel wird geladen ...
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2025 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.