Sichern Sie sich 40% Rabatt
💎 Boom! Unsere KI hat's gewusst: WSM schießt um +52,1% nach oben seit Dezember! Jetzt alle Top-Picks ansehen!Jetzt dabei sein!

Smartes Urteil des Bundesverfassungsgerichts!

Veröffentlicht am 06.05.2020, 10:03
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Der Euro eröffnet heute gegenüber dem USD bei 1,0838 (06:31 Uhr), nachdem der Tiefstkurs der letzten 24 Handelsstunden bei 1,0824 im europäischen Geschäft markiert wurde. Der USD stellt sich gegenüber dem JPY auf 106,35. In der Folge notiert EUR-JPY bei 115,25. EUR-CHF oszilliert bei 1,0539.

Smartes Urteil des Bundesverfassungsgerichts!

Mit Spannung wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Unsere Kurzzusammenfassung lautet: Das Urteil fiel smart aus. Es bot für alle Beteiligte auf ersten Blick einen Erfolg. Die Kläger dürfen sich freuen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile als verfassungswidrig einstufte. Die Beklagten haben aber grundsätzlich für ihr Programm grünes Licht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat Auflagen erteilt, unten denen das Programm so wie bisher weiterlaufen kann.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Aufkaufprogramm der EZB keine unzulässige Staatsfinanzierung. Auch betreffe das Urteil nicht die aktuellen EZB-Beschlüsse anlässlich der Corona-Krise. Unsere Prognose geht dahin, dass diese Auflagen von der EZB und unserem parlamentarischen System erfüllt werden.


Der zweite Blick:

Der zweite Senat urteilte, dass die Käufe der EZB in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Damit stellten sich die Verfassungsrichter gegen den Europäischen Gerichtshof, der die Anleihen Ankäufe im Dezember 2018 als rechtens einstufte. Die EU-Kommission erklärte, das europäische Gemeinschaftsrecht habe Vorrang. Die Entscheidungen des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend. Wir sind keine Rechtsgelehrten. Diese Einlassung der Kommission sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts hätte die Bundesregierung gegen die Beschlüsse der EZB vorgehen müssen, um die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Notenbank hätte die wirtschaftlichen Folgen für Sparer und Immobilienpreise in den Blick nehmen müssen.

Der EZB-Rat müsse nun in einem neuen Beschluss zeigen und dokumentieren, dass das Kaufprogramm verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von drei Monaten daran teilzunehmen. Die EZB erklärte, sie nehme das Urteil des Verfassungsgerichts zur Kenntnis. Der EZB-Rat sei weiterhin fest entschlossen, alles notwendige im Rahmen seines Mandats zu unternehmen, um die Inflation in Richtung Zielmarke zu bewegen.

Hier wurde seitens der EZB bereits eine partielle Definition der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des Mandats angedeutet. Zusätzlich wird die EZB dann wissenschaftliche Expertise als auch historisch Erfahrungswerte einbringen, die Zusammenhänge von mangelnder Inflation und ökonomischen Verwerfungen mit Haushaltsfolgen für Staat und Wirtschaftssubjekte erörtert, um als Konsequenz die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen zu belegen.

Wir erwarten, dass es der EZB nicht schwer fallen wird, diesen Beschluss im Laufe der kommenden drei Monate vorzulegen. Bundesbankpräsident Weidmann will sich für die Erfüllung der Vorgaben der Karlsruher Richter zu den EZB-Anleihekäufen einsetzen. Er sagte: "Der EZB-Rat hat nun eine Frist von drei Monaten, seine Abwägungen der Verhältnismäßigkeit des Programms darzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgabe unter Beachtung der Unabhängigkeit des EZB-Rats werde ich unterstützen."

Damit dürfte dieses Thema abgehakt sein.

Der Vorsitzende des 2. Senats Richter Voßkuhle sagte: "Erstmals in seiner Geschichte stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt sind und daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten können." Bundesregierung und Bundestag seien aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des EZB-Aufkaufprogramms entgegenzutreten.

Die Bundesregierung sieht sich durch das Gericht in der Einschätzung bestätigt, dass die Staatsanleihen Ankäufe nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das Gericht hätte klar festgestellt, dass das Anleiheprogramm der EZB keine monetäre Staatsfinanzierung ist, so Finanzminister Olaf Scholz. Das Programm befände sich in dieser Hinsicht im Einklang mit unserem Grundgesetz.

Auch andere Kollegen sehen die Anleihen Ankäufe als nicht gefährdet an. Chefvolkswirt Krämer von der Commerzbank (DE:CBKG) sagte, dass das Verfassungsgericht im Kern der EZB grünes Licht gegeben hätte. So ist es!


Ein Blick auf Corona "global" gemäß Johns-Hopkins-Universität:

Coronavirus global: Die Zahl der nachgewiesenen Infizierten legte seit gestern um 79.793 auf 3.662.911 zu. Die Zahl der Genesungen stieg um 31.431 auf 1.199.314, während die Zahl der Todesfälle um 5.726 auf 257.288 zunahm. Damit liegt die Zahl der akuten nachgewiesenen Fälle bei 2.207.309 (Vortag 2.164.673).

Open in new window

Quelle: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6

In den größten Teilen der Welt setzt sich Entspannung bezüglich der Corona-Lage fort. In der Folge kommt es in immer mehr Ländern zu klar ausformulierten Ausstiegsplänen aus den zuvor verordneten Zwangsmaßnahmen für Gesellschaft und Wirtschaft.

Allen voran ist die Entspannung im asiatischen Raum ausgeprägt. In Südkorea gibt es nur noch 1.218 akute Fälle. In Honkong sind es noch 116. In China liegt die Zahl der akuten Fälle bei 461.

Auch im anfangs stark betroffenen Iran hat sich die Lage massiv entspannt. Es gibt 99.970 nachgewiesene Fälle, von denen noch 13.155 akut sind.

In Kontinentaleuropa hellt sich die Lage grundsätzlich unter leichten Schwankungen weiter auf. Die Zahl akuter Fälle liegt in Deutschland bei 24.914. Über 135.000 Menschen sind mittlerweile wieder gesund. Österreich reüssiert mit nur noch 1.582 Fällen. Die Schweiz weist derzeit lediglich 2.814 Fälle auf. In Spanien fiel die Zahl auf jetzt 70.230 akute Fälle. In Italien ging die Zahl auf 98.467 zurück.

Epizentren der akuten Infektionen liegen unverändert in den USA (943.614), im UK (165.816) und in Russland (134.054). Zuversicht ist angebracht.


Datenpotpourri der letzten 24 Handelsstunden:

Eurozone: Abwärtsdruck an der Preisfront

Die Erzeugerpreise sanken im Monatsvergleich per März um 1,5% (Prognose -1,3%) nach zuvor -0,7% (revidiert von -0,6%). Im Jahresvergleich kam es zu einem Rückgang um 2,8% (Prognose -2,5%) nach zuvor -1,4% (revidiert von -1,3%).


USA: Grundsätzlich schwach

Die Handelsbilanz reüssierte per März mit einem Defizit in Höhe von -44,4 Mrd. USD (Prognose -44,0) nach zuvor -39,8 Mrd. USD. Der finale Wert des Markit Dienstleistungsindexes stellte sich per April auf 26,7 nach zuvor 27,0 Punkten. Der Composite Index sank auf 27,0 nach zuvor 27,4 Zählern. Der ISM Dienstleistungsindex gab per April von zuvor 52,5 auf 41,8 Punkte nach (Prognose 36,8). Per Berichtswoche 2. Mai sank der Redbook Index (Einzelhandel/Ladenketten) im Monatsvergleich um 12,6% nach zuvor -11,8%. Im Jahresvergleich ging es um 9,3% nach zuvor 8,1% nach unten.

Zusammenfassend ergibt sich ein Szenario, das den Euro gegenüber dem USD favorisiert. Ein Unterschreiten der Unterstützungszone bei 1.0800 – 30 neutralisiert den positiven Bias des Euros.

Bleiben Sie gesund, viel Erfolg!


© Folker Hellmeyer
Chefanalyst der Solvecon Invest GmbH



Hinweis: Der Forex-Report ist eine unverbindliche Marketingmitteilung der SOLVECON INVEST GMBH, die sich ausschließlich an in Deutschland ansässige Empfänger richtet. Er stellt weder eine konkrete Anlageempfehlung dar noch kommt durch seine Ausgabe oder Entgegennahme ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag gleich welcher Art zwischen der SOLVECON INVEST GMBH und dem jeweiligen Empfänger zustande.

Die im Forex-Report wiedergegebenen Informationen stammen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wir jedoch keine Gewähr oder Haftung übernehmen können. Soweit auf Basis solcher Informationen im Forex-Report Einschätzungen, Statements, Meinungen oder Prognosen abgegeben werden, handelt es sich jeweils lediglich um die persönliche und unverbindliche Auffassung der Verfasser des Forex-Reports, die in dem Forex-Report als Ansprechpartner benannt werden.

Die im Forex-Report genannten Kennzahlen und Entwicklungen der Vergangenheit sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Entwicklungen, sodass sich insbesondere darauf gestützte Prognosen im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Der Forex-Report kann zudem naturgemäß die individuellen Anlagemöglichkeiten, -strategien und -ziele seiner Empfänger nicht berücksichtigen und enthält dementsprechend keine Aussagen darüber, wie sein Inhalt in Bezug auf die persönliche Situation des jeweiligen Empfängers zu würdigen ist. Soweit im Forex-Report Angaben zu oder in Fremdwährungen gemacht werden, ist bei der Würdigung solcher Angaben durch den Empfänger zudem stets auch das Wechselkursrisiko zu beachten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.