Die deutschen Banken haben in den letzten Jahrzehnten eine wechselvolle Entwicklung erlebt. In den Achtzigern und getrieben durch die Wiedervereinigung auch in den Neunzigerjahren kam es zu einer starken Expansion mit hohen Vertriebsaktivitäten. Das Bankstellennetz wurde zügig ausgebaut, viel Geld in elektronische Vertriebswege investiert. Angesichts der durch die rasante Entwicklung an den Finanzmärkten begünstigten guten Ertragslage spielten Kostenüberlegungen nur eine geringe Rolle. Die New Economy erlebte ihre Blütezeit und das Investmentbanking entwickelte sich regelrecht zu einer Gelddruckmaschine.
Nachdem die Finanzinstitute die Turbulenzen der Dotcom-Blase zu Beginn der 2000er-Jahre überstanden hatten, wurden sie ab 2007 mit der Finanzkrise und ab 2009 mit der Staatsschuldenkrise konfrontiert. Diese Krisen brachten erhebliche Belastungen mit sich, speziell im deutschen Wertpapiersektor. Die Bonitäten der Schuldner verschlechterten sich drastisch, was zu dramatischen Kursverlusten bei Wertpapieren führte. Nun rufen die derzeitigen Unruhen auf dem nordamerikanischen Bankenmarkt unangenehme Erinnerungen an die Finanzkrise von 2008 hervor, als mehrere Institute, insbesondere Lehman Brothers, zusammenbrachen. Entsprechend wollen wir uns in diesem Artikel auf den Schutz der Kundeneinlagen bei deutschen Banken konzentrieren und die Sicherheitsvorkehrungen untersuchen, die zum Schutz der Gelder getroffen werden.
Gesetzliche Einlagensicherung und rechtliche Regelungen
Aufgrund der EU-Einlagensicherungsrichtlinie haben die Mitgliedstaaten Einlagensicherungssysteme zu errichten. Nach dieser Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedstaaten ein System der Einlagensicherung gewährleisten, dass mindestens 100 000€ pro Bankkunde und Bank garantiert. Ausgenommen sind dabei ausdrücklich Inhaberschuldverschreibungen. Der Entschädigungsfall wird dabei erklärt, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht feststellt, dass ein Finanzinstitut aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und es keine Aussicht auf zukünftige Rückzahlung oder Erfüllung gibt. Demnach bildet die beschriebene gesetzliche Einlagensicherung die erste Ebene ab.
In Deutschland ist die getrennte Aufbewahrung von Kundeneinlagen und Bankvermögen gesetzlich vorgeschrieben. Daher sind Wertpapiere wie Aktien und ETFs in der Regel sicher, selbst wenn die Bank, bei der das Depot geführt wird, insolvent wird. Jene Wertpapiere sind juristisch betrachtet Sondervermögen, weshalb diese nicht über die Einlagensicherung geschützt sind, jedoch bei einer Bankenpleite nicht in die Insolvenzmasse fallen. Im Falle einer Insolvenz des Depotanbieters ist es aber entsprechend erforderlich, die Wertpapiere zu einer anderen Bank oder einem anderen Broker zu transferieren. Bedacht werden muss hier: Während dieses Prozesses könnte es zu einem vorübergehenden Zugriffsverlust auf die Wertpapiere kommen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existiert in Deutschland auch eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, die von den privaten Banken und den Sparkassen- und Genossenschaftsbanken organisiert wird. Diese freiwilligen Systeme können erheblich höhere Beträge absichern als die gesetzliche Mindestgrenze. Die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beispielsweise haben ein System von Sicherungseinrichtungen (Haftungsverbund), dass die Kontinuität der Institute selbst gewährleistet (Institutssicherung) und über den gesetzlichen Schutz hinaus geht. Das Einlagensicherungssystem sieht vor, dass die Banken regelmäßig Beiträge in einen Sicherungsfonds einzahlen. Dieser Fonds dient dazu, im Ernstfall die Einlagen der Kunden auszuzahlen. Falls eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät, greift der Sicherungsfonds ein und sichert die Einlagen der Kunden ab. Sie möchten mehr zum deutschen Bankensystem erfahren? Dann schauen Sie doch mal hier vorbei.
Für die Genossenschaftsbanken besteht wiederum beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) eine gemeinsame Sicherungseinrichtung, die einen umfassenden Institutsschutz für alle angeschlossenen Genossenschaftsbanken gewährt. Sie besteht aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund. Der Garantiefonds wird gespeist durch Beiträge der Genossenschaftsbanken, die nach Bonität gestaffelt sind. Ergänzend zum Garantiefonds gibt es einen Garantieverbund. Dieser verfügt nicht über Barmittel, sondern über ein Garantievolumen, das sich aus Garantieverpflichtungen der Genossenschaftsbanken gegenüber dem BVR zusammensetzt.
Bei privaten Instituten sind ab 2023 neue Begrenzungen in Kraft getreten, die den Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken betreffen. In drei Schritten soll so bis 2030 die Höhe des Schutzes schrittweise reduziert werden. Darüber hinaus werden die Kundengruppen angepasst, die im Falle einer Insolvenz einer privaten Bank Anspruch auf Entschädigung haben. Grundsätzlich sind Einlagen in Form von Sicht-, Termin- und Spareinlagen abgesichert. Dies beinhaltet zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten. Nicht geschützt sind unter anderem Inhaberpapiere wie Zertifikate und Inhaberschuldverschreibungen. Nur Kunden, die Einlagen von einer Million Euro oder mehr bei einer Bank halten, werden jedoch tatsächlich von der zukünftigen Reduzierung des Schutzes betroffen sein. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000€ pro Person bleibt von diesen Regelungen unverändert bestehen.
Genauer wurde beschlossen, dass ab Januar 2023 die Einlagen privater Sparer bis zu einer Höhe von maximal fünf Millionen Euro abgesichert sind. Ab dem Jahr 2025 wird diese Grenze auf drei Millionen Euro reduziert. Ab 2030 wird die Absicherungsgrenze weiter auf eine Million Euro pro Privatperson gesenkt. Die Reduzierung der Grenzen betrifft ausschließlich die freiwillige Einlagensicherung, die für Beträge über der 100 000€-Marke gilt.
Im nächsten Teil unserer Reihe: Einlagensicherung in Deutschland – alles, was Sie wissen müssen! richten wir den Fokus auf die Einlagensicherung von ausländischen Banken und die kritische Bewertung der Sicherungsmechanismen.
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