Tesla und Apple: Buy the Fantasy, sell the Fact, auch nach Aktiensplits?

Veröffentlicht am 01.09.2020, 12:10

Von Wolfgang Müller

Am gestrigen Monat konnten wir einen Aktiensplit bei zwei unglaublich populären und auch extrem gut gelaufenen Aktien miterleben: Tesla (NASDAQ:TSLA) und Apple (NASDAQ:AAPL).

Eines der Wesensmerkmale der Börsen ist der Handel mit der Zukunft, was bei Einzelwerten oft auch in substanzloser Spekulation ausufert. Buy the rumor (fantasy), sell the fact ist ein weitverbreitetes Phänomen an den Wertpapiermärkten, ob bei Quartalszahlen der Unternehmen, bei Aufstiegen in höhere Indexklassen oder auch bei Aktiensplits. Wird auch hier das oben angedeutete Prozedere greifen?

Aktiensplits von Apple, Tesla – und eine Langzeituntersuchung

Das Thema Aktiensplit ist derzeit in aller Munde, schließlich geht es mit Apple um die teuerste Aktie der Welt und ihren sagenhaften Lauf in den letzten Monaten. Maximilian Kunz von HQ Trust in Bad Homburg hat zum Thema Aktienperformance eine Langzeituntersuchung gemacht, die bereits in einigen Verlagen Interesse erweckt hat, eben wohl wegen des großen Medienechos um die Highflyer Tesla und Apple, deren Wertentwicklung ganze Indizes nach oben reißt. Oder eben auch nach unten, deshalb wohl die plötzliche Aufmerksamkeit auf eine statistische Erhebung.

Der Finanzmathematiker Kunz hatte 7500 Aktiensplits seit dem Jahr 1981 unter die Lupe genommen (auch Reverse Aktiensplits) – und er kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Im Zeitraum vor dem Aktiensplit entwickeln sich die Werte eindeutig besser als der Index, aber am Tag der Umsetzung ist es mit der Outperformance bei den meisten Titeln vorbei. Diese schlechtere Entwicklung geht auch in der Regel ein ganzes Jahr weiter – auf diesen Zeitraum bezog sich die Studie von Maximilian Kunz.

Bei den beiden Aktien, die einen Split von fünf zu eins (Tesla) und vier zu eins (Apple), durchführten, hatte der unmittelbare vor der Bekanntgabe der Maßnahme liegende Zeitraum, ungeachtet der absoluten Größe der Börsenhighflyer (380 Mrd. und 2100 Mrd. Dollar), zu aberwitzigen Wertsteigerungen geführt. Der E-Autopionier legte seit Bekanntgabe der Maßnahme um 50 Prozent, das Technologieunternehmen aus Cupertino trotz der unglaublichen Marktkapitalisierung um etwa 33 Prozent zu.

Was aber passiert im Zeitraum bis zu einem Jahr nach der optischen Verbilligung? Nach den Berechnungen von Kunz brachte nur ein Drittel aller untersuchten Unternehmen (immerhin aus 21 Ländern) eine bessere Performance als der breite Aktienmarkt. Demzufolge lief es bei zwei Drittel der Unternehmen schlechter, ingesamt betrachtet um fast 15 Prozent. Besonders ausgeprägt war die Kursschwäche dabei in den USA, dem Land der beiden Kandidaten. Bei Apple konnten Splits bisher nicht allzuviel am absoluten Kurswachstum rütteln – und bei Tesla?

Zu Börsenschluss an der Wall Street konnte man bei beiden Werten wieder einmal nur staunen. Trotz allgemeiner Marktschwäche kletterte der 2-Billionen-Dollar-Wert Apple um weitere 3,4 Prozent, Tesla sogar um 12,6 Prozent. Es scheint den Anlegern die Tatsache, dass sich an den Fundamentaldaten der Unternehmen vom 30. auf den 31. August rein gar nichts geändert hat, völlig egal zu sein. Man blickte nur auf das vermeintliche „Kursschnäppchen.“

Fazit

Das Jahr 2020 ist bisher davon gekennzeichnet, dass es sich nicht um statistische historische Gesetzmäßigkeiten schert. Sollte tatsächlich die Hausse bei Apple und Tesla so weitergehen, wie bisher? Wahrscheinlich nicht, denn deren Kursanstiege in den letzten Wochen sind bestimmt nicht nur Ausdruck der Erwartung von Kurssteigerungen infolge von optischen Effekten. Es ist eine Mixtur aus FOMO, Gier und schlicht einfach Herdentrieb, ein archaisches Verhalten des Menschen, welches zu allen Zeiten Gültigkeit hat. Ab einem gewissen Ausmaß kippt die so genannte Schwarmintelligenz und sorgt für seltsame Verhaltensweisen, auch bei sonst vorsichtigen Investoren.

Eine Korrektur der „Gesplitteten“ wäre das Normalste der Börsenwelt. Mal sehen, ob das Corona-Jahr (nach dem gestrigen Tag) auch dieser Beobachtung Lügen straft!

Dieser Artikel erschien zuerst auf Finanzmarktwelt

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