Dass wir mit dem Begriff „Bank“ sowohl das Möbelstück als auch das Geldinstitut bezeichnen, hat durchaus seinen (etymologischen) Grund, denn tatsächlich war mit dem germanischen Wort banko, welches im Zuge der Völkerwanderung auch ins Lateinische überging, zunächst nur die Sitzbank gemeint. So auch im Altitalienischen (banco oder banca) – zumindest vorerst. Später dann wurde ein weiteres, ganz besonderes Möbelstück in die Bedeutung miteingeschlossen: der Rechentisch, an dem die Geldwechsler und -verleiher im Mittelalter ihre Geschäfte abwickelten.
Die Rechentische basierten auf dem sogenannten „Rechnen auf Linien“, einem historischen Verfahren für die Grundrechenarten. Dieses war im Mittelalter am meisten verbreitet, denn die Methode des abstrakten schriftlichen Rechnens, die in Indien entwickelt wurde, hatte sich damals in Europa noch nicht durchgesetzt. In die Platte eines Rechentisches wurden jeweils parallele horizontale und vertikale Linien geritzt oder gemalt, wobei die horizontalen Linien der Kennzeichnung der Einer, Zehner, Hunderter und Tausender dienten und die durch die vertikalen Linien entstehenden Spalten – je nach Rechnung – die Bedeutung eines bestimmten Rechenoperators (Summand, Minuend, Subtrahend, Faktor, Divisor) oder -ergebnisses (Summe, Differenz, Produkt, Quotient) hatten. Die relevanten Zahlen wurden dann mit Rechenpfennigen oder -steinen, den Calculi, ausgelegt, verändert und abgezählt. Das genaue Verfahren beschreibt Adam Ries in seinem Werk Rechnung auff der linihen von 1518.
Während der italienischen Renaissance wurde das altitalienische banco/banca in seiner Bedeutung schließlich von dem Rechentisch auf das Kreditinstitut im Allgemeinen ausgeweitet. Ohnehin wurden in dieser Zeit, vor allem in Florenz und Venedig, die Grundlagen für das heutige Bankenwesen gelegt und auch die älteste noch existierende Bank der Welt, die Banca Monte die Paschi di Siena (MPS), hat ihre Wurzeln in dieser Epoche. Mit dieser zusätzlichen geldbezogenen Bedeutung gelangte das Wort dann wieder zurück ins Deutsche und so auch in fast alle anderen europäischen Sprachen. In Deutschland sind zudem die Bezeichnungen „Bank“ wie auch „Bankier“ oder andere Bezeichnungen, in denen diese Worte enthalten sind, gemäß §39 des Kreditwesengesetzes gesetzlich geschützt und dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden. „Bank“ ist somit ein Begriff sowohl mit also auch von Bedeutung.
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