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Bank von Korea

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Die Bank von Korea wurde mit einem Startkapital von 1,5 Mrd. Won gegründet, das gänzlich von der Regierung bereitgestellt worden war. Eine Änderung des Bank of Korea Act in 1962 wandelte die Bank in eine juristische Person ohne eigenes Kapital um. Der vorrangige Zweck der Bank gemäß dem Act ist Wahrung der Preisstabilität. In Absprache mit der Regierung legt die Bank ein Preisstabilitätsziel fest und entwirft und veröffentlicht einen Handlungsplan, der in die Geldpolitik integriert wird.

Vorsitzender: Rhee Chang-yong

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