CinemaxX AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
CinemaxX AG
09.09.2013 10:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zu den Stimmrechtsmitteilungen der Vougeot Holdco Limited mit
Sitz in St. Helier, Jersey, der Vougeot Finco Limited mit Sitz in London,
England, der Vouget Midco Limited mit Sitz in London, England sowie der
Vougeot Bidco p.l.c. mit Sitz in London, England (nachfolgend auch die
'Meldepflichtigen') vom 13. August 2013 setzten die Meldepflichtigen die
CinemaxX AG über die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und
die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel am 6. September 2013 in
Kenntnis. Die Meldepflichtigen teilten gemäß § 27a WpHG das Folgende mit:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1, Satz 3 WpHG)
(a) Der Erwerb der Stimmrechte der CinemaxX AG durch die Meldepflichtigen
erfolgte mittelbar durch den Erwerb der Vue Entertainment International
Limited, Jersey, die ihrerseits unter anderem mittelbar sämtliche Anteile
an der Vue Beteiligungs GmbH, Hamburg, - der Hauptaktionärin der CinemaxX
AG - hält. Der Erwerb der Vue Entertainment International Limited und damit
mittelbar auch deren Tochtergesellschaften diente der Umsetzung einer
Anlagestrategie. Bezogen auf die CinemaxX AG verfolgen die Meldepflichtigen
derzeit weder spezifische strategische Ziele (wie einen Umbau oder eine
Neuordnung der Gesellschaft) noch beabsichtigen die Meldepflichtigen
kurzfristig Handelsgewinne zu erzielen.
(b) Die Meldepflichtigen selbst beabsichtigen nicht, weitere Stimmrechte an
der CinemaxX AG zu erwerben. Die Hauptversammlung der CinemaxX AG hat am
29. August 2013 allerdings auf Verlangen der Hauptaktionärin der CinemaxX,
der Vue Beteiligungs GmbH, den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre
beschlossen. Mit Vollzug des Squeeze-out werden die Meldepflichtigen
mittelbar sämtliche Stimmrechte an der CinemaxX AG halten.
(c) Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung oder
Abberufung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der CinemaxX AG an.
(d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der CinemaxX AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
der CinemaxX AG.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a, Abs. 1,
Satz 4 WpHG)
Vougeot Holdco Limited, Vougeot Finco Limited und Vougeot Midco Limited
haben zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte keine Eigen- und Fremdmittel
verwendet. Vougeot Bidco p.l.c. hat zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte
Eigen- und Fremdmittel verwendet.
09.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CinemaxX AG
Valentinskamp 18-20
20354 Hamburg
Deutschland
Internet: www.cinemaxx.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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CinemaxX AG
09.09.2013 10:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zu den Stimmrechtsmitteilungen der Vougeot Holdco Limited mit
Sitz in St. Helier, Jersey, der Vougeot Finco Limited mit Sitz in London,
England, der Vouget Midco Limited mit Sitz in London, England sowie der
Vougeot Bidco p.l.c. mit Sitz in London, England (nachfolgend auch die
'Meldepflichtigen') vom 13. August 2013 setzten die Meldepflichtigen die
CinemaxX AG über die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und
die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel am 6. September 2013 in
Kenntnis. Die Meldepflichtigen teilten gemäß § 27a WpHG das Folgende mit:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1, Satz 3 WpHG)
(a) Der Erwerb der Stimmrechte der CinemaxX AG durch die Meldepflichtigen
erfolgte mittelbar durch den Erwerb der Vue Entertainment International
Limited, Jersey, die ihrerseits unter anderem mittelbar sämtliche Anteile
an der Vue Beteiligungs GmbH, Hamburg, - der Hauptaktionärin der CinemaxX
AG - hält. Der Erwerb der Vue Entertainment International Limited und damit
mittelbar auch deren Tochtergesellschaften diente der Umsetzung einer
Anlagestrategie. Bezogen auf die CinemaxX AG verfolgen die Meldepflichtigen
derzeit weder spezifische strategische Ziele (wie einen Umbau oder eine
Neuordnung der Gesellschaft) noch beabsichtigen die Meldepflichtigen
kurzfristig Handelsgewinne zu erzielen.
(b) Die Meldepflichtigen selbst beabsichtigen nicht, weitere Stimmrechte an
der CinemaxX AG zu erwerben. Die Hauptversammlung der CinemaxX AG hat am
29. August 2013 allerdings auf Verlangen der Hauptaktionärin der CinemaxX,
der Vue Beteiligungs GmbH, den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre
beschlossen. Mit Vollzug des Squeeze-out werden die Meldepflichtigen
mittelbar sämtliche Stimmrechte an der CinemaxX AG halten.
(c) Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung oder
Abberufung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der CinemaxX AG an.
(d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der CinemaxX AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
der CinemaxX AG.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a, Abs. 1,
Satz 4 WpHG)
Vougeot Holdco Limited, Vougeot Finco Limited und Vougeot Midco Limited
haben zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte keine Eigen- und Fremdmittel
verwendet. Vougeot Bidco p.l.c. hat zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte
Eigen- und Fremdmittel verwendet.
09.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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