Clerical Medical CMI: GRP Rainer Rechtsanwälte setzen Ansprüche eines
Anlegers vor Gericht durch
Köln (ots) - Ein kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer
vor dem Landgericht München II erstrittenes Urteil (Az.: 10 O
3207/13; noch nicht rechtskräftig) macht Anlegern von Clerical
Medical Hoffnung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) München II
verurteilte die Clerical Medical Investment Group Ltd. zur Erfüllung
des im Versicherungsschein vorgesehenen Auszahlungsplan.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten zwei
Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils eine regelmäßige
Auszahlung versprachen. Mit den Auszahlungen der ersten
Lebensversicherung beabsichtigte der Kläger die Einzahlungen in die
zweite Versicherung abzudecken, so sah es auch der zu den
Versicherungen gehörende Auszahlungsplan vor. Die Auszahlungen der
zweiten Versicherung sollten als Rente für den Kläger dienen.
Mit der Klage vor dem LG München II begehrte der Anleger nun die
Beklagte zur Auszahlung der im Versicherungsschein angegebenen
Beträge zu verpflichten. Die Beklagte hingegen führte aus, dass zwar
unstreitig eine regelmäßige Auszahlung vereinbart worden sei, dies
jedoch unter der Bedingung, dass auch genügend Anteile in der Anlage
des Klägers vorhanden seien. Dieser Vorbehalt gehe aus den
Vertragsbedingungen und den Erklärungen des Beraters hervor. Das LG
folgte jedoch den Ausführungen des Klägers und verurteilte die
Beklagte zur Erfüllung des Auszahlungsplans. Entgegen dem Vortrag der
Beklagten, gehe nach Ansicht des Gerichts aus dem Vertrag nicht
hervor, dass die Auszahlung an eine Bedingung geknüpft sei und der
Kläger hierüber auch nicht während der Beratung aufgeklärt wurde. Er
sei nicht darauf hingewiesen worden, dass es zu einem Kapitalverzehr
komme. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des Anlageinteresses
des Klägers, welches auf Altersvorsorge gerichtet war, von
erheblicher Bedeutung. Da die Beklagte keinen überzeugenden Beweis
bezüglich der umfänglichen Aufklärung des Klägers erbringen konnte
und auch die Vertragsunterlagen hierzu nicht geeignet sind,
verurteilte das LG die Beklagte zur regelmäßigen Vornahme der
vereinbarten Zahlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem aktuellen Urteil hat das LG München II eine
anlegerfreundliche Entscheidung getroffen. Für Betroffene gibt es nun
die Möglichkeit verloren geglaubte Investitionen doch noch zu retten.
Anleger sollten sich an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt
wenden und von ihm eine umfassende Prüfung möglicher Ansprüche
vornehmen lassen.
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