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OTS: GRP Rainer LLP / Clerical Medical CMI: GRP Rainer Rechtsanwälte setzen ...

Veröffentlicht am 23.01.2014, 07:07

Clerical Medical CMI: GRP Rainer Rechtsanwälte setzen Ansprüche eines

Anlegers vor Gericht durch

Köln (ots) - Ein kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer

vor dem Landgericht München II erstrittenes Urteil (Az.: 10 O

3207/13; noch nicht rechtskräftig) macht Anlegern von Clerical

Medical Hoffnung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,

Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart

www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) München II

verurteilte die Clerical Medical Investment Group Ltd. zur Erfüllung

des im Versicherungsschein vorgesehenen Auszahlungsplan.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten zwei

Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils eine regelmäßige

Auszahlung versprachen. Mit den Auszahlungen der ersten

Lebensversicherung beabsichtigte der Kläger die Einzahlungen in die

zweite Versicherung abzudecken, so sah es auch der zu den

Versicherungen gehörende Auszahlungsplan vor. Die Auszahlungen der

zweiten Versicherung sollten als Rente für den Kläger dienen.

Mit der Klage vor dem LG München II begehrte der Anleger nun die

Beklagte zur Auszahlung der im Versicherungsschein angegebenen

Beträge zu verpflichten. Die Beklagte hingegen führte aus, dass zwar

unstreitig eine regelmäßige Auszahlung vereinbart worden sei, dies

jedoch unter der Bedingung, dass auch genügend Anteile in der Anlage

des Klägers vorhanden seien. Dieser Vorbehalt gehe aus den

Vertragsbedingungen und den Erklärungen des Beraters hervor. Das LG

folgte jedoch den Ausführungen des Klägers und verurteilte die

Beklagte zur Erfüllung des Auszahlungsplans. Entgegen dem Vortrag der

Beklagten, gehe nach Ansicht des Gerichts aus dem Vertrag nicht

hervor, dass die Auszahlung an eine Bedingung geknüpft sei und der

Kläger hierüber auch nicht während der Beratung aufgeklärt wurde. Er

sei nicht darauf hingewiesen worden, dass es zu einem Kapitalverzehr

komme. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des Anlageinteresses

des Klägers, welches auf Altersvorsorge gerichtet war, von

erheblicher Bedeutung. Da die Beklagte keinen überzeugenden Beweis

bezüglich der umfänglichen Aufklärung des Klägers erbringen konnte

und auch die Vertragsunterlagen hierzu nicht geeignet sind,

verurteilte das LG die Beklagte zur regelmäßigen Vornahme der

vereinbarten Zahlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem aktuellen Urteil hat das LG München II eine

anlegerfreundliche Entscheidung getroffen. Für Betroffene gibt es nun

die Möglichkeit verloren geglaubte Investitionen doch noch zu retten.

Anleger sollten sich an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt

wenden und von ihm eine umfassende Prüfung möglicher Ansprüche

vornehmen lassen.

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine

überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den

Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht

und Gesellschaftsrecht.

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Pressekontakt:

Michael Rainer

Rechtsanwalt

GRP Rainer LLP

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750

info@grprainer.com

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