KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vor der erneuten Verhandlung über die umstrittene Euro-Rettungsstrategie der Europäischen Zentralbank am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht hat sich Beschwerdeführer Peter Gauweiler (CSU) siegesgewiss geäußert. "Ich gehe davon aus, dass der Zweite Senat des Verfassungsgerichts seinem Vorlagebeschluss von Anfang 2014 treu bleibt. Demnach überschreitet die EZB mit dem OMT-Programm ihre Kompetenzen", sagte Gauweiler der "Rheinischen Post".
OMT steht für "Outright Monetary Transactions" - unter diesem Oberbegriff hatte die Notenbank im Sommer 2012 versprochen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Zum Einsatz kam das Programm zwar nie, allein die Ankündigung beruhigte die Märkte. Bis heute wird aber darüber gestritten, ob die EZB überhaupt zu einem solchen Schritt befugt war. "Die EZB greift in die Souveränität der Euro-Staaten ein und verstößt gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung", sagte Gauweiler der Zeitung. Der Rechtsanwalt tritt als einer der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgericht auf und misst dem Verfahren grundlegende Bedeutung zu. "In Karlsruhe wird über nichts weniger entschieden als die Zukunft der deutschen Demokratie: Bestimmt der EZB-Rat oder der Bundestag, ob und wie der deutsche Steuerzahler für Milliarden-Geschäfte der EZB haften muss?" Die Karlsruher Richter hatten nach einer ersten Verhandlung 2013 deutlich gemacht, dass sie den EZB-Beschluss für rechtswidrig halten, den Fall aber zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser erklärte die Anleihenkäufe für rechtmäßig. Die Frage ist nun, wie Karlsruhe mit dem Luxemburger Urteil umgeht. Bis zu einer Entscheidung dürften Monate vergehen. (2 BvR 2728/13 u.a.