Die amerikanische Börsenaufsicht SEC und die Finanzmarktaufsicht FINRA sehen rechtliche Probleme bei der Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten. Dies geht am 8. Juli aus einer gemeinsamen Mitteilung hervor.
Laut Mitteilung sehen die beiden keinerlei Möglichkeit, dass Krypto-Verwahrungsdienstleister konform zu den SEC Vorschriften für Anlegerschutz handeln können, denn in der entsprechenden Vorschrift heißt es:
„Einfach ausgedrückt, besagt die Vorschrift für Anlegerschutz, dass ein Broker bzw. Depot-Service die Vermögenswerte der Anleger getrennt von seinen eigenen Vermögenswerten verwahren muss, um sicherzustellen, dass er im Falle einer Insolvenz Wertpapiere und Geld der Anleger zurückzahlen kann.“