Die britische Finanzmarktaufsicht FCA weist in ihrer neuen Richtlinie für Krypto-Vermögenswerte eine Beaufsichtigung von Bitcoin (BTC) und Ether (ETH) zurück.
Am heutigen 31. Juli hat die FCA ein offizielles Dokument unter dem Namen „PS19/22: Richtlinie für Kryto-Vermögenswerte“ vorgelegt, in dem die Behörde ihre zukünftige Handhabung von Kryptowährungen regelt. Das Dokument war schon im Januar 2019 in einer vorläufigen Version herausgegeben worden und soll in Großbritannien für eine verbesserte rechtliche Klarheit hinsichtlich der Kryptobranche sorgen.
Die FCA bezeichnet Kryptowährungen nach dem Konzept von Bitcoin und Ether darin als „Zahlungs-Tokens“, deren primäre Funktion es sei „als Zahlungsmittel zu dienen“. Gleichsam wären solche Tokens dezentral konzipiert und würden dementsprechenden keiner zentralen Organisation (wie zum Beispiel einem Unternehmen) angehören. Daraus schlussfolgert die Behörde, dass sie für die Beaufsichtigung dieser Art von Kryptowährungen nicht zuständig ist.