In Deutschland gibt es bislang keine offiziell zugelassene Kryptobörse, wie aus einer am 24. Juni veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.
Zwar seien drei Unternehmen in einem aufsichtsrechtlich abgesicherten Rahmen am Markt aktiv, die Kunden den Kauf und den Verkauf von Kryptoassets nach dem Kreditwesengesetz ermöglichen. In Deutschland gebe es aber “kein lizensiertes Unternehmen, dass Kunden einen Handelsplatz im Sinne einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, über die eine Vielzahl von Dritten Kryptoassets untereinander handeln können, bereitstellen würde”, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Der Verweis auf das Kreditwesengesetz ist dabei von entscheidender Bedeutung. Denn der gewerbsmäßige Handel von Kryptowährungen erfordert in Deutschland laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine ausdrückliche Erlaubnis, weshalb es auch in Deutschland entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der BaFin Bitcoin-Geldautomaten gibt. Darauf weist auch die Bundesregierung hin: