Ab 2020 werden im Handel mit Krypto-Assets tätige deutsche Plattformen eine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen, berichtet die FAZ am 24. Juli unter Verweis auf eine BaFin-Sprecherin.
Die Bundesregierung plane in ihrem Gesetzentwurf zur „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ neben strengeren Regeln im Bargeld- und Überweisungsverkehr auch eine Einhegung des Geschäfts mit Kryptowerten.
Auf Nachfrage habe die BaFin bestätigt, die Bundesregierung wolle den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Dienstleistungsanbieter ausweiten, “die virtuelle Währungen in gesetzliche Währungen umtauschen, sowie auf Anbieter elektronischer Geldbörsen, sogenannter Wallets.”