Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert in einem am 2. März veröffentlichten Merkblatt über die von deutschen Kryptoverwahrern zu beachtenden Rechtsnormen.
Zusammenfassung der neuen RechtslageDas online verfügbare Dokument bringt die Rechtsauffassung der BaFin für die seit Januar 2020 geltenden neuen Regeln zum Ausdruck. Da deutsche Wallet-Betreiber, Krypto-Handelsplattformen und andere als Kryptoverwahrer aktive Unternehmen eine BaFin-Erlaubnis benötigen, ist das veröffentlichte Merkblatt “Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts” die erste Anlaufstelle, um sich über die geltenden Rechtsnormen zu informieren.
Das Merkblatt liefert eine rechtliche Definition des neuen Tatbestands des Kryptoverwahrgeschäfts auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG). Diesen erfüllt laut BaFin, wer: