Kann ich mein Gehalt in Krypto-Assets bekommen, wenn ich für eine ausländische Firma arbeite?
Ja, das ist möglich, wenn die Rechtslage, die auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, das vorsieht.
Das ist aber derzeit nur gesichert in El Salvador der Fall. Unabhängig davon sind Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland für eine ausländische Firma tätig sind, in den meisten Fällen in Deutschland steuerpflichtig. Das heißt, dass das Gehalt in Deutschland zu versteuern ist. Deutschland akzeptiert Steuerzahlungen aber nur in Euro, der gesetzlichen Währung. Arbeitnehmer:innen sollten daher den Steueranteil in Euro beiseite legen, um nicht der Volatilität und dem Preisrisiko von Krypto-Assets zu unterliegen.