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NYDFS weist Krypto-Firmen zur getrennten Haltung von Kunden- und Firmengeldern an

Veröffentlicht am 24.01.2023, 20:30
NYDFS weist Krypto-Firmen zur getrennten Haltung von Kunden- und Firmengeldern an

Die New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS) hat neue Richtlinien für lizenzierte Krypto-Unternehmen herausgegeben, in denen deren Umgang mit Kundengeldern geregelt ist, falls sich diese „in einer Insolvenz oder einer vergleichbaren Situation befinden“.

Wie Adrienne Harris, die Chefin des New York Department of Financial Services, am gestrigen 23. Januar entsprechend bekanntgegeben hat, werden alle Krypto-Unternehmen, die im Besitz einer BitLicense sind – also der offiziellen Krypto-Lizenz des Staates New York – zukünftig die firmeneigenen Krypto-Vermögen von den Krypto-Geldern der Kunden klar abtrennen. Demnach dürfen Kundengelder nur noch „für den begrenzten Zweck der Verwahrung“ gehalten werden.

„Die Nutzungsbedingungen der Krypto-Unternehmen müssen deutlich machen, dass es sich bei der jeweiligen Geschäftsbeziehung um einer Verwahrungsdienstleistung handelt, und nicht um ein Kreditgeschäft.“
Neben diesen Vorgaben fordert die NYDFS alle Lizenznehmer auf, dass diese „ordnungsgemäße Bücher führen“ und alle relevanten Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen klar gegenüber ihren Nutzern offenlegen, denn die neuen Richtlinien sollen allen voran auf „die Sicherheit von Kundengeldern hinwirken“.

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