Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Jahr nach Inkrafttreten der Registrierungspflicht für Krypto-Dienstleister Anfang 2020 am 7. Januar eine Pressemitteilung über den aktuellen Stand veröffentlicht.
Kontrolle von Krypto-Dienstleistern Zu der im Rahmen einer Verschärfung geltender Geldwäschebestimmungen für Kryptobörsen, Wallet-Betreiber und andere Krypto-Dienstleister eingeführten Registrierungspflicht seien bislang 40 Anträge erfolgt, von denen 18 zur Ausstellung einer entsprechenden Lizenz führten.
Bei den 18 registrierten Unternehmen handelt es sich laut FMA “großteils um Dienstleister, die elektronische Geldbörsen und Tauschplattformen betreiben”. Wie wichtig die obersten Finanzmarktaufseher Österreichs das Thema behandeln, macht folgender Kommentar der FMA Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller deutlich:
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