Das ukrainische Amt für Korruptionsbekämpfung (NACP) hat vorgestellt, wie Kryptowährungen zukünftig auf der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. So müssen Kryptowährungen als „immaterieller Vermögenswert“ deklariert werden, obwohl sie in der Erklärung einzeln genannt werden.
Am 2. März hat die Behörde eine Anleitung veröffentlicht, aus der ersichtlich wird, wie verschiedene Vermögenswerte in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Dabei richten sich diese Vorgaben hauptsächlich an Regierungsbeamte, Einzelpersonen mit ausländischen Einkommen und Freiberufler.
Dementsprechend sind Kryptowährungen in der Kategorie „immaterielle Vermögenswerte“ zu erfassen, in der normalerweise nicht greifbare Vermögenswerte geführt sind, wie zum Beispiel geistiges Eigentum oder Markennamen.