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DGAP-News: init innovation in traffic systems AG: Dividendenbekanntmachung (deutsch)

Veröffentlicht am 17.05.2013, 15:00
init innovation in traffic systems AG: Dividendenbekanntmachung

DGAP-News: init innovation in traffic systems AG / Schlagwort(e):

Dividende/Ausschüttungen

init innovation in traffic systems AG: Dividendenbekanntmachung

17.05.2013 / 15:00

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Die ordentliche Hauptversammlung der init innovation in traffic systems AG

vom 16. Mai 2013 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012

in Höhe von 16.616.545,99 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80

Euro je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 10.019.980

dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 8.015.984,00 Euro, zu

verwenden und den Restbetrag von 8.600.561,99 Euro auf neue Rechnung

vorzutragen.

Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2013 nach Abzug von 25 %

Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden

Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) ausgezahlt. In

Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Aktionärs behält die

Depotbank zusätzlich noch Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage für die

Kirchensteuer ist die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung der Dividende

erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die

depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG,

Frankfurt.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den

Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes. Ein Abzug von

Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer

entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine

'Nichtveranlagungsbescheinigung' des für sie zuständigen Finanzamts

eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die

ihrer Depotbank einen 'Freistellungsauftrag' erteilt haben, soweit das in

diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere

Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer

einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik

Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge

sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.

Karlsruhe, im Mai 2013

init innovation in traffic systems AG

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: init innovation in traffic systems AG

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76131 Karlsruhe

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Telefon: +49 (0)721 6100 0

Fax: +49 (0)721 6100 399

E-Mail: ir@initag.de

Internet: www.initag.de

ISIN: DE0005759807

WKN: 575980

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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211328 17.05.2013

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