init innovation in traffic systems AG: Dividendenbekanntmachung
DGAP-News: init innovation in traffic systems AG / Schlagwort(e):
Dividende/Ausschüttungen
init innovation in traffic systems AG: Dividendenbekanntmachung
17.05.2013 / 15:00
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Die ordentliche Hauptversammlung der init innovation in traffic systems AG
vom 16. Mai 2013 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012
in Höhe von 16.616.545,99 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80
Euro je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 10.019.980
dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 8.015.984,00 Euro, zu
verwenden und den Restbetrag von 8.600.561,99 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2013 nach Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) ausgezahlt. In
Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Aktionärs behält die
Depotbank zusätzlich noch Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage für die
Kirchensteuer ist die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung der Dividende
erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die
depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG,
Frankfurt.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den
Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes. Ein Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer
entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine
'Nichtveranlagungsbescheinigung' des für sie zuständigen Finanzamts
eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die
ihrer Depotbank einen 'Freistellungsauftrag' erteilt haben, soweit das in
diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge
sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.
Karlsruhe, im Mai 2013
init innovation in traffic systems AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: init innovation in traffic systems AG
Käppelestraße 4-6
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0)721 6100 0
Fax: +49 (0)721 6100 399
E-Mail: ir@initag.de
Internet: www.initag.de
ISIN: DE0005759807
WKN: 575980
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211328 17.05.2013
DGAP-News: init innovation in traffic systems AG / Schlagwort(e):
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17.05.2013 / 15:00
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Die ordentliche Hauptversammlung der init innovation in traffic systems AG
vom 16. Mai 2013 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012
in Höhe von 16.616.545,99 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80
Euro je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 10.019.980
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Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2013 nach Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) ausgezahlt. In
Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Aktionärs behält die
Depotbank zusätzlich noch Kirchensteuer ein. Bemessungsgrundlage für die
Kirchensteuer ist die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung der Dividende
erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die
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Frankfurt.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den
Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes. Ein Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer
entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine
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eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die
ihrer Depotbank einen 'Freistellungsauftrag' erteilt haben, soweit das in
diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge
sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.
Karlsruhe, im Mai 2013
init innovation in traffic systems AG
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