FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Falle einer drohenden Staatsinsolvenz sollten Krisenländer aus Sicht der Deutschen Bundesbank künftig einmalig eine Vermögensabgabe erheben. Anstatt Hilfen der Partnerländer im Euroraum zu beantragen, könnten klamme Staaten spätestens bei drohender Überschuldung zuerst das Vermögen ihrer Steuerzahler anzapfen, schlägt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht vor, der am Montag in Frankfurt veröffentlicht wurde.
Schließlich sei die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten nach geltenden Regeln weitgehend ausgeschlossen, unterstrich die Bundesbank. 'Hilfsprogramme, die von den Steuerzahlern anderer Mitgliedstaaten finanziert werden, sollten nur im Ausnahmefall und als letzte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen, wenn andernfalls die Finanzstabilität in der Eurozone massiv gefährdet wäre.'
Um das Vertrauen der Märkte nicht zu zerstören und um massive Kapitalflucht zu vermeiden, dürfe die Sondersteuer jedoch nur im äußersten Notfall und nur einmalig erhoben werden, betonte die Bundesbank. Zudem müsse die Abgabe zügig erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden./hqs/DP/jkr