⏳ Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 60 % auf InvestingPro JETZT ZUGREIFEN

Bundesbank regt Vermögensabgabe für insolvenzbedrohte Länder an

Veröffentlicht am 27.01.2014, 12:10

FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Falle einer drohenden Staatsinsolvenz sollten Krisenländer aus Sicht der Deutschen Bundesbank künftig einmalig eine Vermögensabgabe erheben. Anstatt Hilfen der Partnerländer im Euroraum zu beantragen, könnten klamme Staaten spätestens bei drohender Überschuldung zuerst das Vermögen ihrer Steuerzahler anzapfen, schlägt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht vor, der am Montag in Frankfurt veröffentlicht wurde.

Schließlich sei die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten nach geltenden Regeln weitgehend ausgeschlossen, unterstrich die Bundesbank. 'Hilfsprogramme, die von den Steuerzahlern anderer Mitgliedstaaten finanziert werden, sollten nur im Ausnahmefall und als letzte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen, wenn andernfalls die Finanzstabilität in der Eurozone massiv gefährdet wäre.'

Um das Vertrauen der Märkte nicht zu zerstören und um massive Kapitalflucht zu vermeiden, dürfe die Sondersteuer jedoch nur im äußersten Notfall und nur einmalig erhoben werden, betonte die Bundesbank. Zudem müsse die Abgabe zügig erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden./hqs/DP/jkr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.