KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgerichts will mit dem Verfahren zur Erbschaftssteuer noch in diesem Jahr fertig werden. Die Vorlage des Bundesfinanzhofes werde mit Nachdruck bearbeitet, denn das Verfahren solle noch 2014 abgeschlossen werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Der Bundesfinanzhof hatte das Erbschaftssteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht 2012 zur Prüfung vorgelegt. Das Gericht in München hält die 2009 in Kraft getretenen Regelungen für verfassungswidrig. Betriebsvermögen könne in der Regel steuerfrei vererbt und verschenkt werden, begründeten die höchsten Steuerrichter damals ihre Entscheidung. Das sei eine verfassungswidrige Überprivilegierung zum Nachteil der übrigen 'Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen könnten'.
Man wisse, dass viele Betriebe auf eine Entscheidung warteten, hieß es am Mittwoch. Ob und wann das Gericht über die Vorlage mündlich verhandelt, teilte es jedoch nicht.