BERLIN (dpa-AFX) - Sie soll einzigartig und unverwechselbar sein - die 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer. Doch für viele Bürger war das nicht der Fall: Sie erhielten gleich zwei ID-Nummern oder mussten sie sich mit anderen teilen, wie aus einer am Donnerstag bekanntgewordenen Übersicht des Bundesfinanzministeriums sowie eines Fachdienstes hervorgeht. Bis Anfang Dezember 2013 gab es nach Ministeriumsangaben in 164 451 Fällen Hinweise auf eine mögliche Mehrfachvergabe. Nach Darstellung des Fachblattes 'Steuerberater intern' soll zudem bisher in etwa 1 300 Fällen zwei verschiedenen Personen dieselbe Steueridentifikationsnummer zugeordnet worden sein. Zuvor hatte die 'Süddeutsche Zeitung' darüber berichtet.