BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Streit um die teils milliardenschweren Schadenersatzklagen gegen die Porsche-Holding PSE duldet die Justiz keine längere Verhandlungspause. Die Kläger dreier am Landgericht in Braunschweig laufenden Verfahren scheiterten mit ihrem Versuch, die zivilrechtlichen Fälle auszusetzen, bis in Stuttgart strafrechtliche Fragen des Themas geklärt sind. Diesem Wunsch nach Aufschub - er stammt aus Oktober 2013 - erteilte das Oberlandesgericht (OLG) aus Braunschweig eine Absage, wie es am Dienstag mitteilte.
Der strafrechtliche Aspekt verspreche 'keinen Erkenntnisgewinn für das Zivilverfahren'. Dort droht dem Ex-Porsche-Manager-Duo Wendelin Wiedeking und Holger Härter ein Prozess wegen Aktienkursmanipulationen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden Ende 2012 Anklage erhoben. Die Entscheidung, ob das Landgericht den Prozess auch eröffnet, steht noch immer aus.
Das OLG ließ erklären, dass nicht erkennbar sei, 'inwieweit die Erkenntnismöglichkeiten des Strafprozesses konkret besser nutzbar gemacht werden könnten als diejenigen des Zivilrechtstreits'. In dem Klagemarathon mit inzwischen diversen Fällen geht es um angebliche Verstöße im Übernahmekampf zwischen PSE und Volkswagen
Ein Sprecher des VW-Großaktionärs PSE begrüßte am Dienstag die OLG-Entscheidung gegen einen Aufschub. Die Holding habe schließlich ein Interesse, dass es in der Sache nun weitergehe.
Nach der OLG-Entscheidung muss nun über den weiteren Zeitplan der Verfahren entschieden werden. Die Verhandlung über die erste der fünf Schadenersatzklagen gegen die Porsche-Holding SE soll am 30. April im Landgericht Braunschweig weiter gehen, berichtete die 'Braunschweiger Zeitung' (Mittwoch) unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin./loh/sto/DP/she