Eine Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn hat einem Zeitungsbericht zufolge nicht den erwünschten Effekt. Von August 2015 bis April 2016 hätten Arbeitsagenturen und Jobcenter nur 1990 entsprechende Bescheinigungen ausgestellt, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag. Diese ermöglichen es, Langzeitarbeitslose für bis zu sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen.
Hochgerechnet auf das ganze Jahr seien das nicht einmal 0,3 Prozent der Zielgruppe, berichtete das Blatt unter Berufung auf die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer, die die Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestellt hatte. Im Jahr 2015 waren demnach in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet.
Tatsächlich dürften sogar noch weniger über diesen Sonderweg eine neue Arbeit gefunden haben, hieß es dem Bericht zufolge bei der BA. Denn "die Ausstellung einer Bescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses".
Die Grünen-Abgeordnete Pothmer forderte eine sofortige Abschaffung der Regelung. "Die Ausnahme von Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn war von Anfang an ein Fehler", sagte Pothmer der "SZ". Es gebe nun die amtliche Bestätigung dafür, dass "dieses Bauernopfer im Mindestlohnstreit zwischen SPD und Union" wirkungslos sei. Die Ausnahme helfe den Langzeitarbeitslosen nicht weiter und verursache bei den Arbeitsvermittlern nur unnötige Arbeit.